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Firmengründung Singapur

Singapur ist weltweit das Land mit der höchsten unternehmerischen Freiheit (Heritage Index 2025)

Der Inselstaat Singapur gehört zu den ASEAN-Staaten und gilt als das „Tor nach Asien“. Als wichtiger Finanz- und Handelsplatz zieht das Land immer mehr internationale Investoren und Unternehmen an.

Der Körperschaftsteuersatz liegt zwischen 0 und 17 %.

Unternehmen profitieren in Singapur vom weltweiten Zugang zu Banken und von hoher Akzeptanz im internationalen Geschäftsverkehr. Auch die zahlreichen Steuervorteile sprechen für den Standort.

Damit hat Singapur Hongkong längst den Rang abgelaufen.

Der Standort eignet sich hervorragend zur Vermögensverwaltung und für Holdingstrukturen.

Auslandsgewinne bleiben grundsätzlich steuerfrei.

Vorteile einer PTE LTD Singapur:

  • Hohe Reputation
  • Dauerhaft keine Steuern auf ausländische Gewinne
  • Sicherer Bankenstandort
  • Kontoeröffnung in Singapur oder in der Schweiz möglich
  • Schnelle Gründung in 5 bis 8 Werktagen samt Holding
  • Keine Anreise für die Gründung erforderlich
  • Banken verfügbar, die ebenfalls keine persönliche Anreise erfordern
  • S&P, Moody’s und Fitch AAA-Rating
  • Steuerfreier Im- und Export
  • Planungssicherheit, insbesondere im Vergleich zu Hongkong durch Auslaufen des Sonderstatus
  • Haftungsbeschränkung für Gesellschafter und Geschäftsführer

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Steuersystem

Singapurs Steuersystem ist attraktiv für natürliche Personen und für Unternehmen gleichermaßen. Besonders international tätige Unternehmen profitieren, weil Auslandsgewinne unversteuert bleiben.

Die Körperschaftsteuer bemisst sich am Nettogewinn. Sie greift nur für Erträge, die in Singapur erwirtschaftet oder dorthin transferiert werden.

Eine Doppelbelastung auf Gewinnausschüttungen wie Dividenden kennt Singapur nicht, diese sind generell steuerbefreit. Auch eine Kapitalertragssteuer gibt es nicht.

Gesellschafter einer Singapur PTE LTD versteuern Dividenden dennoch im Wohnsitzland, sofern sie keine entsprechende Holding, etwa eine Stiftung, nutzen.

Vieles spricht dafür, dass Singapur diesen Kurs fortsetzt und einer der attraktivsten Finanzplätze der Welt bleibt.

Voraussetzung

Firmensitz und Steuerdomizil müssen in Singapur liegen. Erlaubt sind maximal 20 Aktionäre, keiner davon darf eine juristische Person sein.

Warum sollte man eine Firma in Singapur gründen?

  • Singapur zählt zu den wohlhabendsten und sichersten Ländern weltweit
  • Hohe Lebensqualität
  • Keine Dividendensteuer
  • Keine Kapitalgewinnsteuer
  • Keine Erbschaftssteuer
  • Keine Immobiliensteuer
  • Körperschaftssteuer von 9 % bei einem Gewinn zwischen SGD 10.000 und SGD 300.000, darüber liegt der Satz bei 17 %
  • Gewinne im Ausland 0 % Körperschaftsteuer

Die größten Vorteile Singapurs sind

  • Sehr sicherer Finanzplatz ähnlich zur Schweiz
  • Liberales Steuersystem
  • Keine Steuern auf Auslandsgewinne
  • Singapur hat keine Staatsschulden
  • Keine Anreise nötig

Mehr über uns

Firma in Singapur gründen, so geht’s

Die Firmengründung in Singapur ist unkompliziert, eine Reise dorthin ist nicht nötig. Sie benötigen lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung.

Je nach Bank verlangen manche Institute zusätzlich einen kurzen Lebenslauf oder eine Bankreferenz.

GmbHansässiges Unternehmen in Singapur“non-resident” Gesellschaften (Keine Geschäftstätigkeit in Singapur)
Körperschaftssteuer15.825% inkl.Solidaritatszuschlag- komplette Steuerbefreiung in den ersten 3 Jahren
- Steuerbefreiung auf jeweils die ersten SGD 100.000.
- danach Progressive Steuerbelastung zwischen 4,5 und 17%
Steuerbefreiung, wenn die Erträge weder in Singapur erwirtschaftet werden noch nach Singapur transferiert werden
Gewerbesteuer(Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%)entfälltentfällt

Steuerbelastung im Vergleich

Anhand von Beispielzahlen zeigt sich der steuerliche Unterschied zwischen Deutschland und Singapur.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, besonders bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle, denn entscheidend sind die tatsächlichen Umstände und nicht die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja, unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind, denn entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte von Stiftungen führen mitunter zu Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das gilt auch bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder bei späterer Verlagerung des Wohnsitzes.