AG oder GmbH in der Schweiz gründen
Die Schweiz ist ein idealer Unternehmensstandort. Politische Stabilität, liberale Gesetzgebung und eine stabile Währung machen sie seit Jahrzehnten bei Firmengründern und vermögenden Privatpersonen beliebt.
Die Schweizer Aktiengesellschaft ist international bekannt und bringt niedrige Steuern bei hoher Vermögenssicherheit mit sich.
Eine Aktiengesellschaft erfordert eine Mindestkapitaleinlage von CHF 50.000, eine GmbH lediglich CHF 20.000.
Wir bieten die Stiftung auch mit einer Sacheinlage einer AG an, sodass keine Bareinlage erforderlich ist.
Wir gründen Ihr neues Schweizer Unternehmen in weniger als 4 Wochen, inklusive Geschäftskonto in verschiedenen Währungen.
Unternehmenssteuern in der Schweiz: Kantonale Unterschiede und Lebenshaltungskosten für Zuwanderer
Unternehmer und Investoren schätzen die Schweiz für ihre stabile Wirtschaft, gut ausgebildete Fachkräfte und hohe Lebensqualität.
Eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems sind die kantonalen Unterschiede bei den Unternehmenssteuern. Je nach Standort ergeben sich für Unternehmen ganz unterschiedliche Vorteile.
Unternehmenssteuern in der Schweiz
Schweizer Unternehmen zahlen Steuern auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Die eidgenössische Steuer beträgt 8,5 % auf den Reingewinn, effektiv jedoch nur 7,83 %, weil sie als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Kantonale und kommunale Steuern variieren stark, das erzeugt Wettbewerb zwischen den Kantonen. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen liegt je nach Standort zwischen 11,9 % und 24,2 %.
Kantonale Unterschiede bei den Unternehmenssteuern
Die Schweiz hat 26 Kantone mit jeweils eigenen Steuergesetzen und -sätzen. Die effektive Steuerbelastung für Unternehmen hängt deshalb stark vom Standort ab.
Am niedrigsten sind die Sätze in Zug, Luzern und Nidwalden. Genf, Basel-Stadt und Neuenburg liegen deutlich höher.
Wer sich in der Schweiz ansiedelt, sollte Steuervorteile gegen Standortfaktoren wie Infrastruktur, Bildungseinrichtungen und Lebensqualität abwägen.
Lebenshaltungskosten für Zuwanderer
Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zählen zu den höchsten weltweit, dafür stimmen Lebensqualität und Infrastruktur.
Miete, Lebensmittel, Transport und Freizeit kosten in Zürich, Genf und Bern am meisten. Ländliche Gebiete und kleinere Städte sind spürbar günstiger.
Vor dem Umzug lohnt sich ein Blick auf Mietpreise, Transportkosten und Lebensmittelpreise am gewählten Standort. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Schweiz im Überblick
Die Schweiz bietet internationalen Unternehmen und Investoren viele Möglichkeiten. Die kantonalen Steuerunterschiede helfen dabei, den Standort mit dem besten Verhältnis aus Steuervorteil und Lebensqualität zu finden.
Als Faustregel gilt: je niedriger die kantonale Steuerlast, desto höher meist die Wohnkosten. Gerne beraten wir Sie intensiv zu diesem Thema.
Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich die folgende Präsentation an.
Vorteile des Standorts Schweiz
- Hohe Reputation
- Unternehmensfreundliche Gesetzgebung
- Sicherer Bankenstandort
- Hervorragende Infrastruktur
- Allgemeine Rechts- und Währungssicherheit
- Kontinuität der Steuerpolitik
Wohnsitz erforderlich?
Grundsätzlich muss jeder Schweizer Gesellschaft eine Person mit Schweizer Wohnsitz zugehören. Wir stellen Treuhänder, die diese Position in einer AG oder GmbH übernehmen.
Sicherer Bankenort
Schweizer Banken sind renommiert und verwalten riesige Vermögen.
Rechtsformen im Vergleich
Anders als in Deutschland ist die Aktiengesellschaft in der Schweiz weit verbreitet, die GmbH dagegen seltener.
Die folgende Übersicht vergleicht deutsche GmbH, Schweizer AG und Schweizer GmbH.
| AG - Schweiz | GmbH - Schweiz | GmbH - Deutschland | |
|---|---|---|---|
| Stammkapital | mindestens 100.000 CHF (davon müssen 50.000 CHF einbezahlt werden) | Mindestkapital 20.000 CHF | 25.000 EUR Stammkapital (mind. 12.500 EUR müssen eingezahlt werden) |
| Haftungsbeschränkung | auf Vermögen der Gesellschaft begrenzt | auf Vermögen der Gesellschaft begrenzt | auf Vermögen der Gesellschaft begrenzt |
| Anzahl Personen | mindestens ein Gesellschaft und ein Geschäftsführer (kann eine Person sein), allerdings muss eine Person den Wohnsitz in der Schweiz haben | mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsrat (ähnlich zu Vorstand im deutschen Recht), allerdings muss eine Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben | 1 (Ein-Mann-GmbH möglich) |
| anonyme Gesellschafter möglich | ja | ja | nein |
| Steuerlast kommunale Ebene | unterscheidet sich kantonal stark, geringste Steuersätze in Luzern und Nidwalden mit je 10,6% (Stand: Mai 2014) | wie bei AG | Gewerbesteuerhebesatz zwischen 7%-16,45% Beispiel: Hamburg Hebesatz 470%, entspricht 16,45% |
| Körperschaftssteuer / Bundeskörperschaftsteuer | 8,5% | 8,5% | 15% zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag |
| Abgeltungssteuer | 25% zzgl. Solidaritätszuschlag | 25% zzgl. Solidaritätszuschlag | 25% zzgl. Solidaritätszuschlag |
| MwSt.-Pflicht? | Befreiung bis 100.000 CHF Jahresumsatz möglich, danach 8% MwSt.-Satz | Befreiung bis 100.000 CHF Jahresumsatz möglich, danach 8% MwSt.-Satz | ja, 19% Normalsatz |
Vorteile einer Schweizer Firma / Wohnsitz Schweiz
- Hohe Lebensqualität
- Stabile Währung
- Starke Wirtschaft
- Siedlungspunkt vieler internationaler Unternehmen
- Wichtiger Finanzplatz
- Bemerkenswerte Infrastruktur
- Sonderprogramme für Unternehmensgründungen
Mehr über uns
Firma in der Schweiz gründen: So geht’s!
Wir beraten Sie kostenlos, welche Rechtsform für Sie am besten passt. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Gründungskosten und laufende Kosten für Buchhaltung, Treuhänder, Geschäftssitz und Steuererklärungen erfahren Sie vorab.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht die formale Struktur.
Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Über geeignete Strukturen lässt sich Vermögen oft steuerneutral anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.