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Firmengründung Niederlande (Holland)

Firmengründung Niederlande (Holland)

Die Niederlande eignen sich hervorragend als Unternehmens- oder Holdingstandort.

Körperschaftssteuer

Steuersatz

Der aktuelle Steuersatz beträgt 19 Prozent für Gewinne bis 200.000 Euro und 25,8 Prozent für Gewinne darüber.

Niederländische Körperschaftsteuersätze ab 1. Januar 2023
ProfiteRate
0 € - 200.000 €19%
> 200.000 €25,8%

Steuerlicher Verlustvortrag

Seit dem 1. Januar 2022 sind steuerliche Verlustvorträge in den Niederlanden zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Zuvor galt eine Frist von sechs Jahren, mit einem Rücktrag von einem Jahr.

Die Verwendung des Verlusts pro Jahr bleibt aber begrenzt. Gewinn bis 1 Million Euro lässt sich vollständig mit Vorjahresverlusten verrechnen, darüber hinaus nur bis zu 50 Prozent.

Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich die folgende Präsentation an.

Quellensteuer auf Dividenden

Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen mit Wohnsitz in Niedrigsteuer- oder Nicht-Kooperationsgebieten. Der Satz entspricht dem höchsten niederländischen Körperschaftsteuersatz, derzeit 25 Prozent.

Diese neue Quellensteuer kommt zur bestehenden Dividendensteuer von derzeit 15 Prozent hinzu. Die Dividendensteuer ist binnen 30 Tagen nach Ausschüttung fällig, die neue Quellensteuer wird jährlich erhoben.

Die 15 Prozent Dividendensteuer lassen sich auf die Quellensteuer anrechnen, das vermeidet eine Doppelbesteuerung.

Steuerabkommen

Bei einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen können die Niederlande ihre Quellenbesteuerung womöglich nicht durchsetzen. Bilaterale Abkommen bestehen mit Bahrain, Barbados, Panama und den Vereinigten Arabischen Emiraten, allesamt als Niedrigsteuer- oder Nicht-Kooperationsländer eingestuft.

Diese Abkommen fallen unter das multilaterale Instrument (MLI) und enthalten daher einen Hauptzwecktest zur Missbrauchsverhinderung. Im Missbrauchsfall können die Niederlande ihre Quellenbesteuerung trotzdem vornehmen.

Das MLI hat das Abkommen mit den VAE bereits geändert, das Abkommen mit Panama folgt zum 1. Januar 2022. Wann das MLI bei den Abkommen mit Bahrain und Barbados greift, steht noch nicht fest.

Dividendensteuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne und Reserven

Am 10. Juli 2021 wurde ein Gesetzesvorschlag vorgelegt. Er sieht eine 15-prozentige Steuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne und Rücklagen niederländischer Unternehmen vor, bei grenzüberschreitender Migration, Fusion, Split-off oder Share-for-Share-Fusion aus den Niederlanden, sofern:

  1. ein Land ohne eine der niederländischen Dividendensteuer vergleichbare Dividendensteuer beteiligt ist; oder
  2. eine Jurisdiktion eine Aufstockung vorsieht, bei der die in den Niederlanden aufgelaufenen Gewinne und Rücklagen unversteuert bleiben.

Wenn dies der Fall ist, wird davon ausgegangen, dass die niederländische Gesellschaft alle ihre Gewinne, realisierten Rücklagen und nicht realisierten Rücklagen an ihre Aktionäre ausgeschüttet hat.

Der Gesetzesvorschlag sollte ursprünglich rückwirkend zum Mittag im Juli 2020 gelten. Wegen der vielen Änderungsanträge und der Unklarheit über den Zeitpunkt der Verabschiedung wurde die Rückwirkung zunächst gestrichen.

Später wurde sie wieder eingeführt. Der Vorschlag sieht nun vor, dass die Änderung rückwirkend zum 15.11.2021, 15 Uhr, in Kraft tritt.

Einkommensteuer

Bei einer in den Niederlanden steuerpflichtigen Person wird das Portfoliovermögen aus Box 3 nicht nach dem tatsächlichen, sondern nach einem fiktiven Einkommen besteuert.

Die rechnerische Rendite beträgt 1,898 % bis 50.001 €, 4,501 % zwischen 50.001 € und 950.001 €, und 5,69 % darüber. Diese Erträge lassen sich in der Praxis meist gar nicht realisieren.

Mehrere Gerichtsverfahren fechten diese fiktiven Renditen derzeit an.

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht die formale Struktur.

Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Über geeignete Strukturen lässt sich Vermögen oft steuerneutral anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.