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Firmengründung Malta - Firma / Limited (LTD) gründen

Firmengründung Malta: Für wen eignet sich eine Malta LTD?

Malta ist eine kleine Insel im Mittelmeerraum und seit dem 1. Mai 2004 EU-Mitglied.

Das Land hat die niedrigste Besteuerung der gesamten EU: Die Körperschaftssteuer beträgt nur 5% für aktive Geschäftstätigkeiten, 10% für passive Einkünfte wie Dividenden oder Patente.

Eine gesonderte Gewerbesteuer gibt es nicht, dazu kommen vergleichsweise niedrige Lohnkosten.

Diese Vorteile erhalten Sie durch Ihre Malta LTD
  • Nur 5% Steuern auf Einkünfte aktiver Art, bis zu 90% weniger als in anderen europäischen Staaten
  • Malta ist ein Standort mit respektabler Reputation
  • Haftungsrisiken sind aufs Stammkapital beschränkt
  • Niedrige Kosten, günstiger als Steuerberatung in Westeuropa
  • Solide Banken in der gesamten EU und der Schweiz nutzbar
  • Einfacher Gründungsprozess ohne Anreise
  • Legale Gestaltungsmöglichkeit durch Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)

Malta ist ein hervorragender Unternehmenssitz mit exzellenter Reputation und enormen wirtschaftlichen Vorteilen.

Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot mit allen Informationen zu.

Wie kann ich von der niedrigen Besteuerung nach der Firmengründung auf Malta profitieren?

Die Malta Limited darf keine schlichte Briefkastengesellschaft sein. Deutsche Finanzbehörden erkennen eine solche Struktur nicht an, die gesamten Unternehmenssteuern würden dann in Deutschland anfallen.

Nötig sind ein ordentlicher Geschäftssitz mit echter Wertschöpfung auf Malta und ein Geschäftsführer, der die Entscheidungen dort trifft. Nur so ergibt eine Firmengründung auf Malta Sinn.

Wir bieten Ihnen dafür ein Komplettpaket an.

Häufige Fragen

Für wen lohnt sich die Gründung einer Malta Limited überhaupt?

Unternehmer sollten mindestens einen Jahresgewinn i.H.v. 50.000 EUR generieren, damit sich die Standortwahl rentiert.

Wie funktioniert die Steuerrückerstattung von 6/7 bzw. 5/7 je nach Art der Einkünfte?

Die Steuerrückerstattung wird nach Einreichung des Jahresabschlusses beantragt. Der Gesetzgeber sieht eine Erstattung bis spätestens zum Ende des Folgemonats vor, in der Praxis dauert es meist 2-4 Wochen.

Seit den 1990er-Jahren funktioniert diese Praxis zuverlässig.

Wie sicher sind Bankkonten?

Nach Beauftragung erhalten Sie von uns eine Liste mit ca. 20 Banken, mit denen wir häufig arbeiten. Jede hat eigene Stärken, manche Schweizer Banken eignen sich etwa hervorragend für Vermögensverwaltung, andere besser für eCommerce-Unternehmen.

Sie entscheiden sich für eine oder mehrere Banken. Zugriff auf sämtliche Konten der Gesellschaft haben ausschließlich Sie.

Eine genaue Übersicht der Struktur unter Einbeziehung aller steuerlichen Aspekte erhalten Sie in Ihrem Angebot.

Gerne bieten wir eine kostenfreie 15-minütige Telefonberatung an.

Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich die folgende Präsentation an.

Vorsicht vor Billig-Angeboten

Geld sparen ist ein legitimes Ziel, erfolgreiche Unternehmer achten auf ihre Ausgaben. Fehlende Buchführungspflichten und Nullsteuersätze verleiten deshalb viele dazu, Gesellschaften in Nicht-EU-Ländern wie den Seychellen zu gründen.

Bei solchen Auslandsgründungen ist Vorsicht geboten. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland eignen sich Offshore-Jurisdiktionen nicht, der Steuervorteil wäre unrechtmäßig erlangt.

Warum sind Offshore-Länder keinesfalls zu empfehlen?

Solche Zwischengesellschaften gelten nach dem Außensteuergesetz als Gestaltungsmissbrauch. Fehlende Doppelbesteuerungsabkommen führen dann zur vollen Besteuerung beim deutschen Gesellschafter, durch das zuständige Finanzamt.

Sitzt der Gesellschafter in einem anderen Land, können Offshore-Gesellschaften durchaus infrage kommen. Bei Wohnsitz in einem Land mit strengem Außensteuergesetz raten wir jedoch vollständig davon ab.

Eine solche Konstruktion mag ein paar Jahre unentdeckt bleiben. Bei Entdeckung drohen aber empfindliche Nachzahlungen auf sämtliche nicht versteuerten Gewinne.

Der automatische Informationsaustausch von Kontodaten macht das Modell zunehmend zum Risiko.

Wir raten ausschließlich zu legalen Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen eine Steuerersparnis ermöglichen, ohne den Schlaf zu rauben.

Eine anerkannte Betriebsstätte mit geschäftlicher Oberleitung vor Ort kostet zwar etwas mehr, ist für Personen mit deutschem Wohnsitz aber obligatorisch für eine rechtlich einwandfreie Lösung.

Welche Steuern kann ich durch die Firmengründung auf Malta sparen?

Manche Anbieter versprechen eine Steuerlast von 0%. Das können und wollen wir Ihnen nicht versprechen, denn mit Wohnsitz in den meisten westeuropäischen Ländern ist das schlicht nicht möglich.

Die gesamten Unternehmenssteuern auf Malta betragen lediglich 5%, das macht Malta zum EU-Spitzenreiter.

Die Kombination einer Malta Limited und der privaten Wohnsitznahme in UK, Dubai oder Zypern bringt eine enorme Steuerersparnis, da ausländische Einkommen dort steuerfrei bleiben. Damit zahlen Sie effektiv nur die 5% Unternehmenssteuer auf Malta.

Bei Wohnsitz in Deutschland oder Österreich lässt sich die Abgeltungs- beziehungsweise Kapitalertragssteuer allerdings nicht vermeiden.

Eine Firmengründung auf Malta lohnt sich nicht für jeden. Jährliche Fixkosten rentieren sich meist erst ab einem Gewinn von rund 50.000 EUR pro Jahr.

Wir betreuen seit vielen Jahren Unternehmen mit Jahresgewinnen zwischen 50k EUR und mehreren Millionen EUR und kennen die Bedürfnisse des Mittelstands.

Die reine Firmengründung Malta kostet lediglich 1.800 EUR zzgl. USt., hinzu kommen Gebühren etwa für das Konto.

Gerne senden wir Ihnen ein Angebot zu.

Was macht eine Firma in Malta für Ausländer attraktiv?

Vor allem der effektive Steuersatz von nur 5% macht Malta für Ausländer attraktiv. Offiziell gelten zwar 35 % Körperschaftssteuer, die zunächst ans maltesische Finanzamt fließen.

Ausländische Gesellschafter erhalten davon aber 6/7 zurück, die effektive Körperschaftssteuer sinkt so auf 5%. Damit liegt Malta EU-weit auf Platz 1 bei der Unternehmensbesteuerung.

Weitere Vorteile einer Firmengründung Malta:

  • Einfaches Steuersystem mit wenig Bürokratie
  • Eine Gesellschaft kann mit sehr geringen Stammkapital gegründet werden
  • Hohe Anonymität
  • Englische Sprache und Gesellschaftsrecht

Die größten Vorteile einer Malta Limited sind​

  • Nur 5% Körperschaftsteuer für aktive Unternehmen
  • 10% auf passive Einkommen (Beteiligungen, Patente, etc.)
  • Einfache Absetzbarkeit von Betriebsausgaben
  • Hohe Reputation und sichere Banken
  • Keine Steuervorauszahlungen

Mehr über uns

Steuerbelastung im Vergleich

Diese Beispielzahlen zeigen die steuerlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Malta.

GmbHLimited, Gesellschafter natürliche PersonLimited mit Stiftung
Gewinn100.000 EUR100.000 EUR100.000 EUR
Körperschaftssteuer15.825 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag)5.000 EUR (5%)5.000 EUR (5%)
Gewerbesteuer16.800 EUR (Hebesatz 480%)entfälltentfällt
Gewinn nach Steuern49.604 EUR69.943,75 EUR95.000,- EUR
Steuerlast50.395,15 EUR30.056,255.000,- EUR
Kapitalertragsteuer26,375%26,375%entfällt, da Anteilseigner Stiftung

Firma auf Malta gründen: So geht´s

Die Firmengründung auf Malta ist einfach, eine Reise dorthin ist nicht nötig.

Benötigt werden eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie, eine Vollmacht und eine Stromrechnung. Je nach Bank kommen ein kurzer Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Bankreferenz hinzu.

Wir empfehlen ein kurzes, unverbindliches Beratungsgespräch, um zu klären, ob eine Malta Limited für Sie Sinn ergibt.

Unser Ziel ist die für Sie optimale Lösung. Halten wir eine Gründung für unwirtschaftlich, sagen wir Ihnen das offen.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht die formale Struktur.

Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt auch für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Über geeignete Strukturen lässt sich Vermögen oft steuerneutral anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.