Firmengründung Liechtenstein
Liechtenstein misst 25 Kilometer in der Länge und 6 Kilometer in der Breite, die flächenmäßig kleinste Monarchie Europas.
Das Fürstentum liegt im Rheintal zwischen Österreich und der Schweiz.
Sein Rechtssystem lehnt sich an beide Nachbarländer an, Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken.
Für wen ist eine Liechtensteiner Gesellschaft attraktiv?
Das strengste Bankgeheimnis der Welt gehört in Liechtenstein der Vergangenheit an.
Heute gelten eine Transparenzoffensive, neue Gesetzgebungen und die frühzeitige Teilnahme am automatischen Informationsaustausch, allesamt Bausteine einer konsequenten Weißgeldstrategie.
Auch das berühmte Nummernkonto gibt es längst nicht mehr.
Die Steuerlast für Körperschaften liegt bei nur 12,5 Prozent.
Allerdings sind die laufenden Kosten für eine Geschäftsführung vor Ort vergleichsweise hoch.
Banken in Liechtenstein
Liechtensteiner Banken genießen einen hervorragenden Ruf und überzeugen mit sehr hohen Eigenkapitalquoten.
Die Vermögensverwalter des Landes sind weltbekannt für hohe Renditen.
Die wichtigsten Banken in Liechtenstein sind:
- Bank Frick & Co
- Bank Vontobel (Liechtenstein) AG
- Banque Havilland (Liechtenstein) AG
- Bendura Bank AG
- EFG Bank von Ernst AG
- Kaiser Partner Privatbank AG
- LGT Bank AG
- Liechtensteinische Landesbank AG
- Neue Bank AG
- Raiffeisen Privatbank Liechtenstein AG
- Volksbank AG
- VP Bank AG
Sitzgesellschaft oder gewerbsmäßig tätiges Unternehmen
Liechtensteiner Unternehmen unterliegen der Kapital- und Ertragssteuer.
Bei der Gründung entscheiden Sie zwischen einer Sitzgesellschaft, die nur ihren Firmensitz in Liechtenstein hat, und einem gewerbsmäßig tätigen Unternehmen, das seine Tätigkeit im Inland ausübt.
Zwischen beiden Formen bestehen steuerliche Unterschiede.
Einkünfte, die ein Unternehmen im Ausland erzielt, bleiben steuerfrei, Sitzgesellschaften sind damit von der Ertragssteuer befreit.
Fällig bleibt lediglich eine jährliche Kapitalsteuer von 1 Promille, mindestens jedoch 1.200 CHF.
Für Sitzunternehmen eignen sich vor allem Warenhandel, Dienstleistungsgesellschaften sowie Beratung, Vermittlung und Vermögensverwaltung.
Kapital lässt sich jederzeit und unbegrenzt einbringen oder zurücktransferieren.
Zur ordnungsgemäßen Buchführung sind Unternehmen verpflichtet, zur Veröffentlichung der Zahlen jedoch nicht.
Wer in Liechtenstein auch geschäftlich tätig ist, zahlt die jährliche Ertragssteuer von 12,5 Prozent.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an:
Rechtsformen in Liechtenstein
Wer ein Unternehmen in Liechtenstein gründet, wählt zwischen fünf Rechtsformen.
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Stiftung
- Trust (Treuunternehmen)
- Treuhänderschaft
Das Geschäftskapital einer Aktiengesellschaft liegt bei mindestens 50.000 Schweizer Franken.
Für alle anderen Rechtsformen genügen 30.000 Schweizer Franken.
Alle Gesellschaftstypen zahlen dieselbe Jahressteuer von 1.000 Schweizer Franken.
Herausragende Merkmale des Fürstentums
- Stabilität
- Zollunion, EWR aber nicht EU
- Schweizer Franken als Währung
- Attraktive Datenschutzgesetzgebung
- Liberales Ordnungsrecht
Steuerbelastung
Die folgende Tabelle vergleicht die Steuerlast eines deutschen und eines liechtensteinischen Unternehmens anhand von Beispielzahlen.
| GmbH | Unternehmen in Liechtenstein | ||
|---|---|---|---|
| Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | |
| Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | 10.000 EUR („Flat-tax“12,5%) | |
| Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | |
| Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | 70.000,- EUR | |
| STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | 10.000,- EUR |
Was macht eine Firmengründung in Liechtenstein für Ausländer attraktiv?
Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis ist in Liechtenstein gesetzlich verankert.
Ein Unternehmen kann einer einzelnen Person gehören.
AG, Anstalt, Stiftung und Trust lassen sich fiduziarisch gründen und verwalten, versteuert mit einer Pauschale von nur 1.000 CHF jährlich, unabhängig von Gewinn und Umsatz.
Anonymität
Gründer und Aktionäre bleiben völlig anonym.
Ein Wohnsitz im Fürstentum ist für den Gründer nicht erforderlich.
Der Verwaltungsrat muss jedoch inländisch sein und über eine behördliche Zulassung der Fürstlichen Regierung verfügen.
Mehr über uns
Aktiengesellschaft in Liechtenstein gründen: So geht’s
Die Gründung einer Firma oder Anstalt in Liechtenstein ist unkompliziert, eine Reise ist nicht nötig.
Sie benötigen lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie sowie eine Stromrechnung.
Je nach Bank kommen mitunter ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz hinzu.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja, eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen.
Bei Steuerverkürzung kommen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen ist es möglich, über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.