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Firmengründung Isle of Man

Firmengründung Isle of Man: 0 % Körperschaftsteuer

Die Isle of Man liegt zwischen Irland und Schottland mitten in der Irischen See und gilt als Steueroase.

Das Land zählt zu den britischen Kronbesitzungen, gehört aber weder zu Großbritannien noch zur Europäischen Union.

Regiert wird es vom eigenen Parlament, dem Tynwald, im Wesentlichen nach englischem Recht.

Das Finanzrecht genießt hohes Ansehen, dank einer breiten Palette an Firmen- und Steuermodellen.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an:

Welche Vorteile hat eine Firmengründung auf der Isle of Man

  • Niedrigbesteuerungssystem
  • Keine Kapital-, Vermögens- oder Erbschaftssteuer
  • 0 % Körperschaftssteuer für beinahe alle Einnahmen, bei Bankgeschäften jedoch bis zu 10 %
  • Einkommenssteuer maximal 20 %, gedeckelt bei 115.000 Pfund für Alleinlebende und 230.000 Pfund für Paare
  • Einkünfte aus Immobilien werden mit 10 % versteuert
  • International hoch angesehene Gerichtsbarkeit
  • Sämtliche führenden Banken und Kreditinstitute sind vor Ort
  • Vielfältiges Angebot an Wirtschafts- und Steuermodellen

Steuerbelastung

Die folgende Tabelle vergleicht die Steuerbelastung eines deutschen Unternehmens mit einer ansässigen Firma und einer Offshore-Gesellschaft auf der Isle of Man.

Deutsche GmbHansässiges Unternehmen auf der Isle of ManOffshore Gesellschft
Körperschaftssteuer15.825% inkl.Solidaritatszuschlag)für inländische Gewinne 10 - 20% SteuerlastPauschalsteuer auf ausländische Gewinne von 750 GBP
Gewerbesteuer12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%)entfälltentfällt

Weitere Vorteile der Isle of Man

  • Sehr gutes Bankgeheimnis
  • Isle of Man gehört nicht zur EU, aber zum Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft

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Firma auf der Isle of Man gründen: So geht’s

Die Firmengründung auf der Isle of Man ist unkompliziert, eine Reise ist für Sie als Gründer nicht nötig.

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja, eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen.

Bei Steuerverkürzung kommen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen in Betracht, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich, über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.