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Firmengründung: Firma in Ungarn gründen

Firma in Ungarn gründen?

Unternehmer profitieren bei einer ungarischen KFT von folgenden Vorteilen:

  • Nur 9 % Körperschaftsteuer
  • Keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttung
  • Einfache Gründung ohne Anreise
  • VAT-Nr. innerhalb kürzester Zeit erteilt
  • Lokale Konten lassen sich problemlos eröffnen

Ungarn liegt im Herzen Mitteleuropas. Die Donau teilt die Hauptstadt Budapest in zwei Hälften.

Das Land zählt fast 10 Millionen Einwohner und blickt auf eine reiche Geschichte und Kultur zurück. Budapest ist bekannt für seine Thermalbäder und trägt den Beinamen “Stadt der Bäder”.

Auch Gulasch, Pörkölt und der Tokajer Wein prägen das Bild des Landes.

Ungarische GmbH (K.F.T)

  • Nur 9 % Körperschaftsteuer, damit hochattraktiv im EU-Vergleich
  • Unkomplizierte Erteilung einer lokalen USt-ID-Nr. (VAT-Nr.)
  • Gründung mit Notariat per Video-Call, Originalunterlagen senden Sie im Anschluss nach Ungarn
  • Mindeststammkapital von 3 Mio. HUF, umgerechnet rund 8.300 EUR, ohne Einzahlungspflicht bei Gründung
  • Für die Kontoeröffnung in Ungarn ist eine Anreise erforderlich
  • Alternativ nutzen Sie Fintechs ohne Anreise
  • Konten in allen gängigen Währungen möglich
  • Günstige Fachkräfte, Mindestlohn 624 EUR/Monat (Q3/2023)
  • Keine Quellensteuern auf Dividenden
  • Nach der Gründung reist der Geschäftsführer einmalig nach Ungarn oder besucht eine ungarische Botschaft im Ausland

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Mehr über uns

Was gilt es zu beachten beim Gründen einer Firma in Ungarn?

Bei der Gründung einer Firma in Ungarn wählen Sie zunächst die passende Rechtsform, etwa die Kft. oder die Zrt. Alle rechtlichen Anforderungen müssen dabei erfüllt sein.

Ungarn bietet Einzelunternehmern und Unternehmen erhebliche finanzielle Vorteile durch niedrige Steuersätze im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern. Ein ortsansässiger Geschäftsführer und ein Büro in Ungarn sind Voraussetzung, um diese Vorteile voll auszuschöpfen.

Gut ausgebildete Arbeitskräfte und niedrigere Lohnkosten als in Deutschland tragen zusätzlich zur Geschäftsentwicklung bei.

Wir begleiten Sie bei der Firmengründung in Ungarn mit unserer Expertise.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, besonders bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle, denn entscheidend sind die tatsächlichen Umstände und nicht die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja, unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind, denn entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte von Stiftungen führen mitunter zu Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das gilt auch bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder bei späterer Verlagerung des Wohnsitzes.