Firma gründen in Nevada
Nevada zählt zu den besten US-Bundesstaaten für eine Firmengründung. Ein unternehmerfreundliches Klima und minimale Bürokratie sprechen für den Standort.
Die Gründung dauert nur wenige Tage. Zur Wahl stehen die Limited Liability Company (LLC) und die Corporation.
Die LLC bietet eine flexible Struktur mit Haftungsbeschränkung und geringen Verwaltungsanforderungen. Die Corporation eröffnet Zugang zu Kapital über Aktien und schafft Glaubwürdigkeit bei Investoren.
Für Corporations entfallen in Nevada zudem die jährlichen Informationspflichten. Das senkt die laufenden Verwaltungskosten spürbar.
Wir empfehlen die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts und von Steuerberatern. Unser Team hilft Ihnen, die passende Gesellschaftsform zu wählen und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Nevada erhebt keine staatliche Einkommensteuer und zieht dadurch viele Unternehmer an.
Vorteile einer Firmengründung in Nevada
Nevada ist der einzige Bundesstaat in den USA ohne staatliche Einkommensteuer. Das senkt Ihre Steuerlast erheblich.
Auch Körperschaftssteuer und Franchise-Steuer fallen in Nevada nicht an. Diese Vorteile maximieren Ihre Gewinne und schaffen, zusammen mit der geringeren regulatorischen Belastung, einen idealen Rahmen für unternehmerischen Erfolg.
Flexible Managementstrukturen erlauben es Ihnen, die Kontrolle zu behalten und Ihr Unternehmen nach eigenen Vorstellungen zu führen.
Starker rechtlicher Schutz und hoher Datenschutz machen Nevada zusätzlich attraktiv. Bei der LLC-Gründung legen Sie nur wenige persönliche Informationen offen, das bietet hohe Anonymität und Diskretion.
Nevada schützt zudem Ihr persönliches Vermögen vor Gläubigern. Diese Faktoren erklären, warum immer mehr Unternehmer Nevada als erstklassigen Standort wählen.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, besonders bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle, denn entscheidend sind die tatsächlichen Umstände und nicht die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja, unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind, denn entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte von Stiftungen führen mitunter zu Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das gilt auch bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
Geeignete Strukturen erlauben es oft, Vermögen steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder bei späterer Verlagerung des Wohnsitzes.