Doppelbesteuerungsabkommen
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben mit über 130 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (Liste der Länder mit DBA).
Firmengründung in Dubai
In Dubai gibt es mehrere Wege, ein Unternehmen zu gründen und ein Visum zu erhalten.
Mainland Company
Eine Mainland Company ist ein Unternehmen, das im DED (Department of Economic Development) der Vereinigten Arabischen Emirate registriert ist. Je nach Geschäftsaktivität erhalten Sie eine passende Lizenz und dürfen sowohl in den VAE als auch international tätig werden.
Eine Haftungsbeschränkung lässt sich zusätzlich wählen. Die Lizenzen müssen Sie jährlich erneuern.
Freezone Company
Verschiedene Gebiete der Vereinigten Arabischen Emirate sind als Freihandelszonen ausgewiesen.
Dort sind die bürokratischen Abläufe vereinfacht, es gibt keine Handlungsbeschränkungen, keine Zölle und keine Steuern. Die Freihandelszone bildet damit einen gesonderten Niederlassungsbereich für Freezone-Gesellschaften.
Visa-Optionen
Immer mehr Menschen wählen die Emirate als Wohnort und Lebensmittelpunkt.
Für einen dauerhaften Aufenthalt ist ein Visum nötig. Es gibt eigene Visa-Optionen für Unternehmer, Investoren, Freelancer und Familienangehörige.
Je nach Visumsart reicht die Gültigkeit von wenigen Wochen bis zu 10 Jahren.
Vorteile auf einen Blick
- Keine Versteuerung von Gewinnen
- Keine Umsatzsteuer bei Geschäften außerhalb der Emirate
- Keine Dividendenbesteuerung
- Keine Kapitalsteuer
- Kein öffentliches Handelsregister
- Kein vorgeschriebenes Stammkapital
- Kein hoher Verwaltungsaufwand
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an:
Firmengründung Dubai: Steuern
| Steuerart | Details |
|---|---|
Einkommenssteuer | Keine persönliche Einkommenssteuer in den VAE. Gewinne oder Dividenden, die Sie als Unternehmer erhalten, werden nicht besteuert. |
Körperschaftssteuer | Seit Juni 2023 gilt eine Körperschaftssteuer von 9% auf das steuerpflichtige Einkommen über 375.000 AED (ca. 100.000 USD) pro Jahr. Einkommen darunter sind steuerfrei. |
Unternehmen in Free Zones können von Steuerbefreiungen profitieren, wenn sie keine Geschäfte mit dem Mainland tätigen. | |
Mehrwertsteuer (VAT) | Seit 2018 wird eine Mehrwertsteuer von 5% auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 375.000 AED müssen sich für VAT registrieren. |
Bestimmte Sektoren wie Bildung, Gesundheitswesen und einige Finanzdienstleistungen sind von der VAT ausgenommen oder nullbesteuert. | |
Kapitalertragssteuer | Keine Kapitalertragssteuer oder Vermögenssteuer. Das macht Dubai besonders für Investoren attraktiv. |
Doppelbesteuerungsabkommen | Die VAE haben mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, obwohl derzeit kein DBA zwischen den VAE und Deutschland in Kraft ist. |
Mehr über uns
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in Dubai
Wer kann eine Firma in Dubai gründen?
Jeder kann in Dubai eine Firma gründen, auch Ausländer.
Im Mainland ist dafür teils ein lokaler Partner nötig. Free Zones erlauben dagegen 100% ausländisches Eigentum.
Was kostet eine Firmengründung in Dubai?
Eine Firmengründung in Dubai kostet typischerweise zwischen 10.000 und 50.000 AED, umgerechnet rund 2.500 bis 13.000 USD, inklusive Lizenzgebühren und Registrierung.
Die genaue Höhe hängt von der gewählten Zone und der Branche ab.
Was ist eine Free Zone?
Eine Free Zone ist ein spezieller Wirtschaftsbereich in Dubai. Sie bietet Steuerbefreiungen, 100% ausländisches Eigentum und vereinfachte Gründungsprozesse.
Viele Free Zones sind auf bestimmte Branchen spezialisiert.
Wie lange dauert es, eine Firma in Dubai zu gründen?
Eine Firmengründung in Dubai dauert in der Regel 1 bis 4 Wochen.
Die genaue Dauer hängt von der Zone, Free Zone oder Mainland, und der Komplexität des Prozesses ab.
Wo sind die besten Free Zones?
Zu den bekanntesten Free Zones in Dubai zählen die Dubai Multi Commodities Centre (DMCC), die Jebel Ali Free Zone (JAFZA) und Dubai Internet City.
Welche Zone passt, hängt von der Branche ab, etwa Handel, Technologie oder Logistik.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine Firmengründung in Dubai benötigen Sie typischerweise ein ausgefülltes Antragsformular, Passkopien der Eigentümer, einen Businessplan und einen Nachweis des Handelsnamens.
Je nach Zone kommen weitere spezifische Dokumente hinzu.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung.
Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt etwa für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- oder Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu. Regelmäßig fallen zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen an.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.