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Firmengründung Bulgarien

Bulgarien ist vollwertiges EU-Mitglied und nimmt am freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr teil.

Der Steuersatz liegt bei 10 % auf Unternehmensgewinne und einheitlich bei 10 % auf das Einkommen von Privatpersonen.

Das ist der niedrigste Einkommensteuersatz in der gesamten EU.

Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien:

  • Geringe KSt. von nur 10%
  • Geringe Lohnkosten
  • Besonders geeignet für die Produktion und den IT-Sektor
  • Stabile Steuerpolitik
  • Unbürokratische Gründung

Produktionsstätten sind am lukrativsten

Investitionen in Produktionsstätten lohnen sich besonders. Energie- und Lohnkosten sowie Bauimmobilien sind im Vergleich zu anderen EU-Staaten niedrig.

EU-Fördermittel haben die Infrastruktur in den letzten Jahren stark verbessert und sichern eine gute Anbindung an Europa und weitere Länder.

Bulgarien eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die Outsourcing-Potenziale nutzen wollen.

Laut dem bulgarischen Vizeminister für Wirtschaft belegt das Land Platz 2 in Europa beim Outsourcing. Möglich sind Dienstleistungsunternehmen genauso wie Produktionsbetriebe.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an:

Europäische Union fördert Outsourcing Aktivitäten

Die Europäische Union fördert Outsourcing-Aktivitäten in Bulgarien aktiv, zusätzlich zu den ohnehin niedrigeren Kosten.

Gefördert werden etwa Investitionen in Betriebsgebäude, Anlagen oder Maschinen. Je nach Einzelfallentscheidung sind bis zu 50 % der Investition förderfähig.

Geringere Lohnkosten

Der Mindestlohn in Bulgarien liegt bei 1,87 Euro pro Stunde bzw. 300,00 Euro im Monat (Stand Januar 2021), der niedrigste in der gesamten Europäischen Union.

Für die Standortwahl eines Unternehmens sind Lohnkosten oft ausschlaggebend.

Kurze Entfernung spart bei hohen Treibstoffpreisen

Steigende Treibstoffpreise machen lange Transportwege zunehmend unrentabel.

Bulgarien liegt nur 2 Flugstunden von Deutschland entfernt, ein Vorteil, den vor allem kleine und mittelständische Unternehmen schätzen. Ein LKW von Sofia nach München legt zudem nur rund 1.300 km zurück.

Bulgariens Vorteile

  • Qualifizierte Arbeitskräfte, teils mehrsprachig und mit internationaler Erfahrung
  • Bulgarien: perfekter Standort für IT- und Elektronik
  • EU Fördergelder ( bis zum Jahr 2020 über 10 Mrd. € aus den EU-Fonds )
  • Leichter Zugang zur EU, Russland und dem Nahen Osten

Bulgarien: auch für griechische Unternehmer attraktiv

„Armer Nachbar“, so wurde Bulgarien früher oft genannt.

Heute ist das Land bei griechischen Unternehmern gefragt, vor allem wegen der niedrigeren Steuerbelastung. Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Unternehmer in Bulgarien rund 10.000 Euro weniger Steuern als in Griechenland.

Ein Argument, das viele dazu bewegt, ihre Geschäfte nach Bulgarien zu verlegen.

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Steuerbelastung im Vergleich

Diese Beispielzahlen zeigen den Unterschied in der Besteuerung zwischen einer deutschen GmbH, einer bulgarischen GmbH und einer bulgarischen AG.

Deutsche GmbHBulgarische GmbHBulgarische AG
Gewinn80.000 EUR80.000 EUR80.000 EUR
Körperschaftssteuer12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag)8.000 EUR (10% Flat-Tax)8.000 EUR (10% Flat-Tax)
Gewerbesteuer12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%)entfälltentfällt
Quellsteuerentfällt5 % Quellsteuer auf Dividendenausschüttung - Bei ausländischen Gesellschaftern sind die DBA zu beachten5 % Quellsteuer auf Dividendenausschüttung -
Gewinn nach Steuern55.160,- EUR72.000,- EUR72.000 EUR
STEUERBELASTUNG24.840,- EUR8.000,- EUR8.000 EUR

Firma in Bulgarien gründen: So geht´s

Die Gründung einer Firma in Bulgarien ist einfach. Der Gründer muss dafür nicht nach Bulgarien reisen.

Nötig sind lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung. Je nach Bank kommen ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz hinzu.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung.

Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt etwa für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- oder Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu. Regelmäßig fallen zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen an.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.