Firmengründung British Virgin Islands (BVI)
Die British Virgin Islands sind eine Inselgruppe aus ca. 60 Inseln östlich von Puerto Rico in der mittleren Karibik.
Nur 10 Inseln davon sind bewohnt, mit zusammen ca. 21.000 Einwohnern.
Road Town, die Hauptstadt mit ca. 9.000 Einwohnern, bildet den Regierungssitz der britischen Kronkolonie. Landessprache ist entsprechend Englisch, Zahlungsmittel ist der US-Dollar.
Internationale Business Company (IBC) auf den British Virgin Islands gründen
Die British Virgin Islands, auch Britische Jungferninseln genannt, gehören zu den äußerst beliebten Ländern für offshore Firmengründungen.
Das Land zeichnet sich durch politische und wirtschaftliche Stabilität aus und wird von Investoren gerne als Steueroase genutzt.
Die Firmengründung erfordert nur ein Minimum an Verwaltungsaufwand und ist schon mit geringen Gründungskosten durchführbar. Auch die Eintragung ins Firmenregister wird schnell erledigt.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgende Präsentation an:
| GmbH | Onshore Gesellschaften | Offshore-Gesellschaften (keine Geschäftstätigkeit auf BVI) | |
|---|---|---|---|
| Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
| Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag) | 12.000 EUR (15%) | entfällt |
| Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%) | entfällt | entfällt |
| Gewinn nach Steuern | 55.160,- EUR | 68.000,- EUR | 80.000,- EUR |
| STEUERBELASTUNG | 24.840,- EUR | 12.000,- EUR | 0,- EUR |
Regeln für eine Offshore-Gesellschaft auf den British Virgin Islands
- Firmensitz muss auf den British Virgin Islands sein
- Firmendirektor muss nicht zwingend ortsansässig sein
- Firmenname muss in lateinischer Schrift verwendet werden
Einschränkungen im Tätigkeitsfeld
Nicht gestattet sind Versicherungen, Rückversicherungen, Fonds- oder Vermögensverwaltung sowie Bankgeschäfte.
Die Firma darf zudem weder Werbung noch anderweitige Promotion für Aktienverkäufe betreiben. Auch registrierte Büros auf den British Virgin Islands darf sie nicht anbieten.
Steuerbelastung im Vergleich
Mehr über uns
Diese Beispielzahlen zeigen den Unterschied in der Besteuerung zwischen einer deutschen GmbH, einer Onshore-Gesellschaft und einer Offshore-Gesellschaft auf den British Virgin Islands.
Firma gründen: So geht´s
Die Gründung einer Firma auf den British Virgin Islands ist einfach. Eine Reise dorthin ist nicht nötig.
Nötig sind lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und eine Stromrechnung. Je nach Bank kommen ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz hinzu.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung.
Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das gilt etwa für mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- oder Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu. Regelmäßig fallen zusätzlich Nachzahlungen und Zinsen an.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.