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Firma im Ausland gründen

Eine Firma im Ausland senkt Haftungsrisiken und reduziert legal die Steuerlast.

Eigentumsverhältnisse bleiben nach außen unsichtbar. Vermögen ist zugleich vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Vor der Gründung sollten Sie die Erfordernisse kennen, um steuerliche Nachteile im Wohnsitzland zu vermeiden.

Worauf Sie bei einer Firma im Ausland achten müssen:

Der Einsatz einer Auslandsfirma hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab. Besondere Vorteile bietet sie für Affiliates, einen geschäftlichen Neustart oder eine Firmenumstrukturierung.

Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Firma im Ausland:

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Weltweite Akzeptanz durch Gründung einer Firma im Ausland

Entscheiden Sie sich für eine vorteilhafte Rechtspersönlichkeit mit weltweiter Akzeptanz, durch Gründung einer ausländischen Gesellschaft.

Von der deutschen Denkweise lösen Sie sich damit und nutzen unternehmerfreundlichere, internationale Rechtsformen.

Was ist der erste Schritt Richtung Firmengründung Ausland?

Der erste Schritt ist, sich mit dem Zielland vertraut zu machen. Das schließt geltende Steuern, rechtliche Rahmenbedingungen und weitere Aspekte der Firmengründung ein.

Welche Rechtsform zu Ihrer Tätigkeit passt, klären Sie im zweiten Schritt. Prüfen Sie auch die Verfügbarkeit des Firmennamens.

Mit einer Modellrechnung zeigen wir Ihnen die reale Gesamtsteuerlast einer beispielhaften Malta Limited. Steuerlast im Vergleich

GmbHLimitedZypern Limited (Lizenzgeschäft)
Gewinn80.000 EUR80.000 EUR80.000 EUR
Körperschaftssteuer12.660 EUR (15.825% inkl.Solidaritatszuschlag)4.000 EUR (5%)2.000 EUR (2.5%)
Gewerbesteuer12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 2010 435%)entfälltentfällt
Gewinn nach Steuern55.160,- EUR76.000,- EUR78.000,- EUR
STEUERBELASTUNG24.840,- EUR4.000,- EUR2.000,- EUR

Mehr über uns

Firma im Ausland gründen: So geht’s

Interessieren Sie sich für eine Firmengründung im Ausland, kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu entscheidenden Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.