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Firma Ausland

Gefahren bei der Gründung einer Firma in Ausland

Dieser Beitrag ist ein Kommentar und zeigt die häufigsten Fehler bei einer Auslandsgründung. Wer sich mit dem Thema befasst, sollte ihn aufmerksam lesen.

Nichts ist bei Auslandssachverhalten kostbarer als korrekte Informationen. Sie erfahren, was rechtlich zulässig ist und wovon seriöse Geschäftsleute die Finger lassen sollten.

Gründen Sie wo die Steuern am geringsten sind!?

Zugegeben, dieser Satz klingt verlockend und logisch. In Hongkong zahlt Ihre Firma zum Beispiel keine Steuern auf Gewinne, die außerhalb Hongkongs erzielt werden.

Sollten Sie deshalb einfach eine Firma in Hongkong gründen? Nein.

Geschäftsführer und Gesellschafter der Hongkong Limited lassen sich zwar anonymisieren. Für Ihr zuständiges Finanzamt zählen aber immer die tatsächlichen Umstände.

Banken in Hongkong geben keine Auskünfte über den Kontoinhaber heraus?

Die Zeiten haben sich geändert. Mittlerweile ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine Bank in Hongkong eine Meldung über den Kontoinhaber an das Finanzamt übermittelt, denn dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.

Bereits 2015 wurde der automatische Informationsaustausch (CRS) eingeführt. Er verpflichtet Banken in allen teilnehmenden Ländern, Informationen über Kontoinhaber an deren Wohnsitzland zu übermitteln, einmal jährlich und ohne Ihr Zutun.

Common Reporting Standard, diese Informationen werden übermittelt:

  • Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Kontonummer, Name der Bank
  • Guthaben samt Zinsen, Dividenden und sonstigen Einkünften

Das deutsche Finanzamt fordert dann alle fälligen Steuern nach, zuzüglich Säumniszuschlägen.

Weitere Probleme im Beispiel einer Hongkong-Limited

  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Ort der Geschäftsführung nicht im Ausland
  • Keine Tätigkeiten im Ausland
  • Fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der BRD und Hongkong

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

Günstig gründen und Aktivitäten entfalten

Viele Anbieter am Markt verstehen sich als reine Gründungsagenturen. Sie tragen lediglich eine Firma ein, eröffnen ein Konto und schicken dem Kunden die Firmenunterlagen zu.

Zunächst wirkt das völlig normal. Als Director und Shareholder werden dabei aber oft Firmen eingetragen, die dem wirtschaftlich Berechtigten, also dem Mandanten, gar nicht zuzuordnen sind.

Der Mandant nutzt seine Auslandsfirma, um Kunden Rechnungen zu schreiben und Gelder zu vereinnahmen. Für die steuerrechtliche Beratung fühlt sich die Gründungsagentur nicht zuständig.

Sie trägt lediglich die Firma ein und stellt die Treuhänder. Für den Kunden gilt das Eigenverantwortungsprinzip.

Ein solches Vorgehen mag einige Jahre funktionieren, zulässig ist es trotzdem nicht. Tausende solcher Sachverhalte sind den Steuerbehörden bislang unentdeckt geblieben.

Vor Jahrzehnten konnten deutsche Steuerbehörden solche Sachverhalte kaum aufklären. Seit dem automatischen Informationsaustausch hat das Finanzamt jedoch genaue Daten über Kontostand und Kontoinhaber.

Die reine Gründung ist billig

Eine Firma zu gründen ist in fast allen Ländern der Welt einfach und günstig. Jeder Staat möchte schließlich Firmen anziehen, die dort Steuern zahlen.

Im US-Bundesstaat Nevada kostet die „State Filing Fee” gerade einmal 75 USD. Das sind die realen Kosten einer Firmengründung in diesem Staat.

US-Anbieter verkaufen die Gründung für etwa 250 USD inklusive Geschäftssitz und Zustellung der Firmenunterlagen. Viele andere Anbieter kaufen genau diese Leistung ein und verkaufen sie für ein Vielfaches weiter.

Daran ist nichts verwerflich, nur ist ein solcher Firmenmantel relativ nutzlos. Ohne realen Geschäftssitz wird diese US-Firma nämlich nicht in den USA steuerpflichtig, sondern genau dort, wo die Geschäfte tatsächlich geführt werden.

Auslandsfirma als Beratungsfirma

Manche Inhaber einer Auslandsfirma schreiben ihrer deutschen Firma Rechnungen über Beratungsleistungen. So wandern schnell einige Tausend Euro ins Ausland.

Der Gewinn in Deutschland sinkt in Höhe dieser Rechnungen, eine solche Gewinnverkürzung ist aber nicht zulässig. Bei einer Betriebsprüfung kommt das böse Erwachen.

Wie soll das Finanzamt das je erfahren?

Jeder gute Steuerprüfer prüft zuerst die größten Ausgaben eines Unternehmens. Genau dort fällt eine solche „Beratungsleistung” auf, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, möglichst viel Geld ins Ausland zu bringen.

Eine oder mehrere solcher Rechnungen werden dann genauestens geprüft. Das gilt generell für Rechnungen aus dem Ausland, die keinen klaren Zusammenhang zwischen Betriebstätigkeit und bezahlter Leistung erkennen lassen.

Eine Stelle für Auslandssachverhalte teilt dem Prüfer mit, ob die Auslandsfirma vermutlich eine Briefkastengesellschaft ist. Die Prüfkriterien dafür sind einfach und effizient.

Die Sitzadressen der Gründungsagenturen sind beim Bundeszentralamt für Steuern erfasst. Schon die Firmenadresse verrät dem Prüfer, ob es sich um eine Briefkastengesellschaft handeln könnte.

Eine solche Firma im Ausland zu gründen, ist keine gute unternehmerische Entscheidung, sondern reine Sorglosigkeit.

Mehr über uns

Was macht eine Firmengründung im Ausland so attraktiv?

Finanzielle Vorteile sind meist der Hauptgrund für eine Firmengründung im Ausland. Sie entstehen durch Steuerersparnis, niedrigere Gehälter oder auch durch andere Umweltnormen, die die Produktionskosten senken.

Unternehmenssteuern im Vergleich am Beispiel Deutschland, Malta & Zypern

Anhand der geltenden Steuersätze ergeben sich deutliche Unterschiede in der Steuerbelastung. Hinzu kommen weiche Faktoren.

Das Finanzamt in Zypern verlangt zum Beispiel keine Belege für Buchungen über Kreditkarte oder Konto bis 500 EUR, hier genügt die Angabe des Zwecks. Hinzurechnungsbeträge fallen dort generell geringer aus.

Alle Betriebsausgaben lassen sich zudem vollständig im Jahr ihrer Entstehung geltend machen. In Deutschland gelten dagegen härtere Regeln für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern.

Deutsche GmbHMalta LimitedZypern Limited
Gewerbesteuer16,45% (Beispiel Hamburg)entfälltentfällt
Körperschaftssteuer15,825% (inkl. Soli)5% effektiv2,5% (bei Lizenzen)
Gewinn vor Steuern100.000 EUR100.000 EUR100.000 EUR
Gewinn nach Steuern67.725 EUR95.000 EUR97.500 EUR
Ersparnis gegenüber GmbH-27.275 EUR29.775 EUR

Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.