EORI
Die Nummer für internationale Geschäftsabwicklungen
Eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Unternehmen für den Import und Export von Waren in die Europäische Union benötigen. Sie erhöht die Effizienz und Sicherheit der Zollabfertigung und schafft Transparenz unter den Wirtschaftsbeteiligten in der EU.
EORI-Nummern werden von den Zollbehörden jedes EU-Mitgliedstaates vergeben und gelten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Nummer besteht aus dem Ländercode des Mitgliedslands, gefolgt von einer spezifischen Codenummer.
Welche Unternehmen benötigen EORI-Nummern
Laut EU-Verordnung Nr. 312/2009 ist die EORI-Nummer ein wichtiges Element für Unternehmen, die Waren in die EU importieren und exportieren. Auch beim reinen Warenhandel innerhalb der EU kann eine EORI-Nummer nötig sein, etwa bei aktiver oder passiver Veredelung.
Die EORI-Nummer ist zentral für die Kommunikation mit dem Zoll und die Erfüllung aller Zollformalitäten. Sie steht in allen Zolldokumenten und -mitteilungen und ermöglicht es den Zollbehörden, zollrelevante Aktivitäten eines Unternehmens zu verfolgen.
Verfahren zur Erlangung der EORI-Nummer
Das Verfahren zur Beantragung einer EORI-Nummer unterscheidet sich je nach EU-Mitgliedstaat, läuft aber meist online ab. In Deutschland erfolgt die Antragstellung über das Online-Portal des Zolls.
Bewerber geben dabei unter anderem den vollständigen Firmennamen, die Geschäftsadresse und die Handelsregisternummer des Unternehmens an.
Nach der Antragstellung prüft der Zoll die Angaben und vergibt eine EORI-Nummer, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Nummer wird dem Unternehmen per E-Mail oder Post mitgeteilt.
EORI-Nummern können nur in der EU registrierte Unternehmen beantragen. Nicht-EU-Unternehmen benötigen dafür einen EU-Zollvertreter mit gültiger EORI-Nummer.
Für Unternehmen mit internationalen Geschäften ist die EORI-Nummer ein unverzichtbares Instrument. Sie sorgt für eine schnelle Zollabwicklung und hilft, Export- und Importaktivitäten im Einklang mit den EU-Vorschriften abzuwickeln.
Unternehmen mit internationalen Lieferketten sollten die Bedeutung der EORI-Nummer kennen und die nötigen Schritte frühzeitig einleiten.
Fehlt die Nummer, drohen Verzögerungen bei der Zollabfertigung und Strafen. Die Beantragung selbst ist dagegen unkompliziert und macht das internationale Geschäft effizienter.
Die EORI-Nummer ist dabei nur ein Aspekt der Zoll- und Außenhandelsbestimmungen, die bei internationalen Geschäften einzuhalten sind.
Wir empfehlen eine professionelle Beratung, damit alle Aspekte der Zollabfertigung korrekt abgewickelt werden. Buchen Sie dafür gerne ein unverbindliches Erstgespräch.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja, eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu Ausnahmen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen.
Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen.
Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.