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Doppelte Staatsbürgerschaft

Die Tür für eine zweite Staatsbürgerschaft steht Deutschen nun offen

Ab sofort darf jeder deutsche Staatsbürger einen Zweitpass besitzen.

Einige Länder stellen Pässe an Personen aus, die dort Immobilien erwerben, etwa Vanuatu und St. Lucia. Die Investitionssumme liegt bei rund 200.000 US-Dollar.

Bisher mussten Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, so schreibt es § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG vor.

§ 12 StAG erlaubte Ausnahmen, wenn die Aufgabe nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich war. Das galt auch für Staatsangehörige der EU und der Schweiz sowie für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte in Deutschland.

Die meisten Bewerber mussten trotzdem ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben, um Deutsche zu werden.

Die Bundesregierung hat das geändert. § 10 StAG verlangt die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr, der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt.

Niemand muss mehr seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bei Einbürgerungen jetzt der neue Standard.

Das neue Gesetz ist seit dem 27. Juni 2024 in Kraft.

Falls Sie Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft haben, kontaktieren Sie uns bitte.