Die vermögensverwaltende GmbH
Die vermögensverwaltende GmbH (VVG) dient der Strukturierung und Verwaltung von privatem Vermögen. Für Unternehmer und Privatpersonen bietet sie eine flexible Option, Vermögenswerte effizient zu steuern und zu schützen.
Möglich sind inländische Kapitalgesellschaften bei Anbietern wie bspw. RIDE oder ausländische Lösungen wie ein Trust auf Zypern oder eine Familienstiftung in Liechtenstein.
Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine GmbH, die ausschließlich eigenes Vermögen verwaltet und nicht gewerblich tätig ist.
Das Vermögen umfasst häufig Immobilien, Wertpapiere, Kunstwerke und weitere Anlageklassen. Als Holdinggesellschaft kann die VVG zudem Beteiligungen an anderen Unternehmen halten.
Im Mittelpunkt stehen Erhalt und Mehrung des Vermögens, nicht die aktive Geschäftstätigkeit. Damit unterscheidet sich die VVG von einer operativen GmbH, deren Ziel die laufende Gewinnerzielung ist.
Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH
Eine VVG bietet vier zentrale Vorteile:
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Eine VVG ermöglicht die Thesaurierung von Gewinnen in der Gesellschaft. Das führt zu einer niedrigeren Besteuerung als bei direkter Besteuerung im Privatvermögen.
- Haftungsbeschränkung: Als GmbH haftet die VVG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt bei Verbindlichkeiten geschützt.
- Nachfolgeplanung: Anteile an der Gesellschaft lassen sich leichter und steuergünstiger auf Nachkommen übertragen als direktes Vermögen.
- Vermögensschutz: Die VVG schützt Vermögenswerte vor Risiken wie Haftungsfällen, Scheidungen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen.
Herausforderungen bei der Gründung und Verwaltung einer vermögensverwaltenden GmbH
Die Gründung und Verwaltung einer VVG bringt auch Herausforderungen mit sich:
- Gründungsaufwand und -kosten: Die Gründung erfordert rechtlichen Rat und verursacht Kosten für Notar, Handelsregister und gegebenenfalls Beratung.
- Laufende Verwaltung: Buchhaltung, Bilanzerstellung und gesetzliche Prüfungen verursachen fortlaufenden Aufwand.
- Steuerliche Komplexität: Thesaurierung, Gewinnausschüttung und Veräußerung von Vermögenswerten folgen jeweils eigenen steuerlichen Regeln.
- Gewerbliche Infektion: Bestimmte Aktivitäten oder Beteiligungen können die VVG in eine gewerbliche Tätigkeit umwandeln. Die Folge wäre eine höhere Besteuerung.
Wichtige Überlegungen zur Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH
Vor der Gründung lohnt sich ein Blick auf folgende Faktoren:
- Vermögensstruktur und -größe: Eine VVG lohnt sich meist erst ab einer bestimmten Vermögensgröße, da sonst die Kosten den Nutzen übersteigen. Immobilien und Beteiligungen eignen sich besonders gut für diese Struktur.
- Langfristige Ziele: Nachfolgeplanung, Vermögensschutz und Steuerplanung bestimmen, ob eine VVG die richtige Wahl ist.
- Persönliche Risikotoleranz und Managementaufwand: Die Verwaltung einer VVG kostet Zeit und verlangt Erfahrung im Finanzmanagement.
Die vermögensverwaltende GmbH als effektives Vermögensverwaltungsinstrument
Die VVG dient der Verwaltung und Weitergabe von Vermögen. Vermögensschutz zählt ebenfalls zu ihren Stärken.
Sie bietet steuerliche Vorteile und Haftungsbeschränkung. Dem stehen Komplexität und laufender Verwaltungsaufwand gegenüber.
Eine sorgfältige Beratung vor der Gründung ist deshalb unerlässlich. Trotz der Herausforderungen bleibt sie ein wertvolles Instrument zur Sicherung Ihres Vermögens.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung.
Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht, bei Steuerverkürzung zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Hinzu kommen regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.