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Die GmbH & Co KG - Was ist das?

Die GmbH & Co KG - Was ist das?

Die GmbH & Co KG ist eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementärin. Sie verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der Flexibilität einer Personengesellschaft.

Die Kommanditisten haften nur beschränkt. Die GmbH als Komplementärin trägt dagegen die volle, unbegrenzte Haftung.

Die Vorteile einer GmbH & Co KG

Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Ihr Privatvermögen bleibt bei einem Haftungsfall unangetastet.

Die GmbH als Komplementärin haftet dagegen unbegrenzt.

Steuerlich bietet die Struktur Transparenz. Gewinne und Verluste der KG fließen direkt den Gesellschaftern zu und werden in deren Einkommensteuererklärung erfasst.

Die Doppelbesteuerung einer Kapitalgesellschaft entfällt damit. Die Gesellschafter zahlen nur einmal Steuern auf ihre Gewinne und sparen so.

Auch bei der Vertragsgestaltung bleibt die GmbH & Co KG flexibel. Gesellschaftsverträge lassen sich individuell an die Ziele der Beteiligten anpassen.

Die GmbH als Komplementärin besetzt dabei die starke Position in der Geschäftsführung und prägt die Unternehmensstrategie maßgeblich.

Die Gründung einer GmbH & Co KG

Der erste Schritt ist die Gründung der GmbH. Dazu gehören eine Satzung, ein Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.

Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro.

Danach folgt die Gründung der KG mit einem eigenen Gesellschaftsvertrag. Die Einlage der Kommanditisten kann bar oder als Sachleistung erbracht werden.

Auch die KG wird anschließend ins Handelsregister eingetragen.

Die Geschäftsführung der GmbH & Co KG

Die Geschäftsführung liegt bei der GmbH als Komplementärin. Sie vertritt die KG nach außen und haftet dafür unbegrenzt.

Kommanditisten haben kein Mitspracherecht in der Geschäftsführung. Sie haften dafür nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

Operativ führt meist ein von der GmbH bestellter Geschäftsführer das Tagesgeschäft, mitunter auch auf Vorschlag der Kommanditisten.

Bei strategischen Entscheidungen behält die GmbH als Komplementärin das letzte Wort.

Die Besteuerung der GmbH & Co KG

Die Besteuerung ist komplexer als bei einer reinen GmbH oder KG.

Gewinne der KG gehen an die Kommanditisten und werden mit deren persönlichem Steuersatz in der Einkommensteuererklärung erfasst.

Die GmbH als Komplementärin unterliegt dagegen der Körperschaftsteuer und versteuert ihre Gewinne separat.

Investitionen in umweltfreundliche Technologien sind steuerlich begünstigt. Verluste der KG lassen sich zudem mit Gewinnen der GmbH verrechnen und senken so die Steuerlast.

Ein unverbindliches Erstgespräch für die Gründung einer GmbH & Co KG

Interessieren Sie sich für die Gründung einer GmbH & Co KG, vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Wir wägen mit Ihnen die Vor- und Nachteile der Struktur ab und bereiten die Gründung der Gesellschaft vor.

Im Gespräch klären wir auch Fragen zur Geschäftsführung und Besteuerung. Ebenso unterstützen wir Sie bei Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintragung.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (nicht nur die formale Struktur). Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind. Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung.

Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt kommen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen in Betracht, bei Steuerverkürzung zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Hinzu kommen regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.