Die gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Die gGmbH ist die gemeinnützige Variante der GmbH, mit Steuervorteilen und beschränkter Haftung.
Dieser Beitrag zeigt, wer sie gründen kann, welche Voraussetzungen gelten und wie der Ablauf konkret aussieht.
Was ist die gGmbH?
Die gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschafter verfolgen soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Ziele und haften nur mit dem Unternehmensvermögen.
Von Körperschaft- und Gewerbesteuer ist sie befreit, Spenden kann sie steuerlich geltend machen.
Warum sollte man eine gGmbH gründen?
Die gGmbH verbindet wirtschaftliches Handeln mit gemeinnützigem Zweck. Für Unternehmer mit sozialen oder ökologischen Zielen ist das attraktiv.
Die Haftung bleibt beschränkt. Gesellschafter haften nur mit dem eingezahlten Stammkapital, ihr Privatvermögen bleibt geschützt.
Steuerlich profitiert die gGmbH ebenfalls. Körperschaft- und Gewerbesteuer entfallen, Spenden mindern die Steuerlast.
Was sind die Gründungsvoraussetzungen einer gGmbH?
Wer eine gGmbH gründet, muss gemeinnützige Zwecke verfolgen. § 52 Abgabenordnung (AO) schreibt das vor.
Der Zweck kann sozial, kulturell, wissenschaftlich, sportlich oder ökologisch sein. Verfolgt werden muss er aktiv und beharrlich.
Das Mindeststammkapital liegt bei 25.000 Euro (§5 GmbHG), einzuzahlen bereits bei der Gründung.
Wie läuft der Gründungsprozess ab?
Der Ablauf ähnelt dem einer regulären GmbH-Gründung und umfasst fünf Schritte.
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Er regelt Zweck, Struktur und Organisation der Gesellschaft. Notarielle Beurkundung ist Pflicht.
- Geschäftsführer bestellen: Er übernimmt die laufende Geschäftsführung. Ohne ihn ist keine Gründung möglich.
- Stammkapital einzahlen: Mindestens 25.000 Euro fließen auf ein Geschäftskonto der gGmbH.
- Eintragung ins Handelsregister: Nach Beurkundung und Einzahlung meldet sich die gGmbH beim zuständigen Amtsgericht an.
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Das Finanzamt prüft die Satzung nach § 60 AO. Erst mit der Anerkennung greifen die Steuervorteile in vollem Umfang.
Welche rechtlichen Aspekte gibt es bei einer gGmbH zu beachten?
Die gGmbH unterliegt dem GmbH-Recht. Ihre Gemeinnützigkeit bringt dabei einige Besonderheiten mit sich.
Gewinne dürfen nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden. § 55 AO verlangt die Verwendung für gemeinnützige Zwecke, Vergütungen an Gesellschafter müssen angemessen bleiben.
Auch bei einer Auflösung bleibt das Vermögen zweckgebunden. § 61 AO verlangt eine gemeinnützige Verwendung, festgelegt bereits in der Satzung.
Für Unternehmer mit sozialem, kulturellem oder wissenschaftlichem Anliegen ist die gGmbH oft die passende Rechtsform.
Die Anforderungen sind konkret, professionelle Beratung erspart dabei Umwege.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich meist Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen ist es möglich, über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.