Das Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, wie zwei Staaten die Steuerlast für international tätige Unternehmen und Privatpersonen aufteilen. Sie verhindern, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Er regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus dem jeweils anderen Staat zusteht.
Das Abkommen verhindert, dass dieselben Einkünfte in beiden Staaten besteuert werden.
Es kann festlegen, ob Ihre Einkünfte im Wohnsitzstaat oder im Staat besteuert werden, in dem Sie diese erzielt haben.
Dabei greift entweder eine Freistellung von der Besteuerung im Quellenstaat oder die Anrechnung der ausländischen Steuer auf Ihre inländische Steuer.
Erfasst sind typischerweise Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Vermögen- und Grundsteuer. Umsatz- und Mehrwertsteuer fallen nicht darunter.
Warum ist ein DBA wichtig?
Ein DBA legt fest, welcher der beiden Staaten das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat. Das ermöglicht eine effektive Einmalbesteuerung.
Ohne DBA würden Sie sowohl im Wohnsitzland als auch im Einkunftsland besteuert, was Ihre Steuerlast erheblich erhöht.
Das Abkommen erlaubt zudem die Anrechnung von Quellensteuern auf die Einkommensteuer Ihres Wohnsitzlandes, wodurch eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Diskriminierungsverbote und Streitbeilegungsmechanismen sorgen für einen fairen, transparenten Umgang zwischen den Vertragsstaaten.
Länder mit einem DBA profitieren zudem von mehr internationalen Investitionen, weil steuerliche Unsicherheiten sinken.
Allgemeiner Geltungsbereich der Abkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vermeidet vor allem die Doppelbesteuerung bei Einkommen- und Vermögensteuer zwischen den Vertragsstaaten.
Es regelt klar, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, damit Ihre Einkünfte nur einmal und effizient besteuert werden.
Die meisten DBA basieren auf dem OECD-Musterabkommen und gelten für Ertragsteuern wie Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Daneben gibt es spezielle Abkommen für Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für Amtshilfe und Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden.
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Relevante Einkünfte unter dem DBA
Wichtig ist, welche Einkünfte für Sie unter das DBA fallen.
Das Abkommen regelt, dass Einkünfte aus einem Land im anderen Land nicht erneut oder nur unter bestimmten Bedingungen besteuert werden dürfen.
Dazu zählen Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Unternehmensgewinne, Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren.
Die meisten Bestimmungen weisen einem der beiden Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die jeweilige Einkommensart zu.
Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten lassen sich durch Verhandlungen beilegen.
Jedes DBA ist ein eigener Staatsvertrag mit eigenen Regelungen. Machen Sie sich daher mit den Bestimmungen des für Sie geltenden Abkommens vertraut.
Besteuerung von Dividenden
Das DBA regelt die Besteuerung von Dividenden zwischen den Vertragsstaaten und schafft damit Rechtssicherheit für Anleger.
In Deutschland unterliegen Dividenden inländischer Unternehmen an ausländische Aktionäre grundsätzlich der Besteuerung im Land der ausschüttenden Gesellschaft.
Der Begriff „Dividenden“ umfasst dabei Aktienerträge, Genussrechte, Gründeranteile und andere Rechte mit Gewinnbeteiligung.
Nach dem DBA können Dividenden unter bestimmten Bedingungen im Ursprungsland besteuert werden. Das senkt Ihre steuerliche Belastung im Empfängerland.
Die Anrechnungsmethode rechnet die im Ausland gezahlte Steuer auf Ihre Steuerlast im Wohnsitzstaat an, wodurch Ihre Gesamtsteuerbelastung sinkt.
Besteuerung von Zinsen
Im deutschen Einkommensteuerrecht gilt das Quellenlandprinzip. Als unbeschränkt Steuerpflichtiger sind Sie mit Einkünften aus ausländischen Quellen, einschließlich Zinsen aus Kapitalanlagen im Ausland, in Deutschland steuerpflichtig.
Zinsen aus dem Ausland werden also grundsätzlich auch in Deutschland besteuert, sofern der ausländische Staat ebenfalls Steuern darauf erhebt.
Doppelbesteuerungsabkommen regeln in diesem Fall die Steueransprüche zwischen den beteiligten Staaten.
Die gängigsten Methoden sind die Freistellungsmethode, bei der ausländische Einkünfte von der inländischen Besteuerung ausgenommen werden, und die Anrechnungsmethode, bei der die im Ausland gezahlte Steuer angerechnet wird.
Das jeweilige DBA bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht auf die Zinsen hat, und schützt Sie so vor Mehrfachbesteuerung.
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Die 183-Tage-Regelung
Die 183-Tage-Regelung betrifft vor allem Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind.
Halten Sie sich weniger als 183 Tage im Jahr im Tätigkeitsstaat auf, werden Sie in Ihrem Ansässigkeitsstaat besteuert.
Bleiben Sie länger, erhält der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht über Ihre Einkünfte.
Bei Entsendungen in eine Betriebsstätte im Ausland behält der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht in der Regel ebenfalls.
Die Berechnung des Aufenthaltszeitraums kann flexibel erfolgen, etwa nach Kalenderjahr oder nach einem Zwölfmonatszeitraum.
Bei Grenzgängern legt diese Regelung fest, in welchem Land Sie Ihre Einkommensteuer entrichten müssen.
Voraussetzungen für die Beantragung von DBA-Ansprüchen
Für DBA-Ansprüche gelten mehrere Voraussetzungen.
Verstößt Ihre Besteuerung in Deutschland oder im Ausland gegen ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen, können Sie ein Verständigungsverfahren beantragen.
Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihre Einkünfte in beiden Ländern besteuert werden oder eine doppelte Besteuerung droht.
Für die Antragstellung sind folgende Punkte erforderlich:
- Nachweis Ihres steuerlichen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im jeweiligen Land.
- Vorliegen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Ihrem Wohnsitzland und dem Land, in dem Sie Einkünfte erzielen.
- Nachweis der Steuerpflicht im Quellenstaat für die Einkünfte, die dort erzielt werden.
- Ansässigkeitsbescheinigung: Diese muss von der zuständigen Steuerbehörde in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt werden, um Ihre Ansässigkeit zu bestätigen.
- Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer in beiden beteiligten Ländern.
- Dokumentation der erzielten Einkünfte, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Dividendenbescheinigungen.
- Einreichung Ihres Antrags innerhalb der festgelegten Fristen, die je nach DBA variieren können.
Welche Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Land | Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen |
|---|---|
Deutschland | Schweiz, USA, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Italien, Spanien, Japan, Kanada, Ägypten, Ghana, Namibia, Südafrika, Nigeria (in Verhandlung), Ruanda (in Verhandlung) |
USA | Deutschland, Kanada, Großbritannien, Australien, Japan, Indien |
Schweiz | Deutschland, Frankreich, Italien, China, Indien, Japan |
Österreich | Deutschland, Schweiz, Italien, China, Russland, Kanada |
China | Deutschland, Frankreich, USA, Australien, Indien |
Vereinigtes Königreich | Deutschland, EU-Länder, USA, Indien, Japan, Australien, Kanada |
Kanada | Deutschland, EU-Länder, USA, Australien, Japan, Indien |
Für wen ist das Doppelbesteuerungsabkommen relevant?
- Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist besonders relevant für Grenzgänger, die in einem benachbarten Land wie Österreich, der Schweiz oder Frankreich arbeiten und in Deutschland wohnen.
- Arbeitnehmer, die befristet im Ausland tätig sind, aber ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, profitieren ebenfalls von den Regelungen der DBA.
- Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen, beispielsweise in Spanien, finden im DBA Schutz gegen die doppelte Besteuerung ihrer Einkünfte.
- Anleger, die ausländische Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden erzielen, können durch DBA vor der Doppelbesteuerung ihrer Erträge geschützt werden.
- Entscheidend ist, welche Regelungen im spezifischen DBA für das jeweilige Land gelten, da jeder Vertrag individuelle Bestimmungen zur Besteuerung enthält.
- Arbeitnehmer und Grenzgänger arbeiten in einem Land und wohnen in einem anderen, etwa zwischen Deutschland und der Schweiz, oder werden zeitweise ins Ausland entsendet, etwa als Expats oder Geschäftsreisende.
- Selbständige und Unternehmer sind ebenfalls betroffen, etwa Freiberufler mit Dienstleistungen in mehreren Ländern oder Unternehmer mit Niederlassungen und Kunden im Ausland.
- Unternehmen profitieren ebenfalls von den DBA, insbesondere internationale Konzerne mit Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland sowie Unternehmen mit ausländischen Zins-, Dividenden- oder Lizenzeinkünften.
- Investoren, ob Privatpersonen oder Firmen, finden im DBA wichtige Regelungen für ausländische Wertpapiere, Immobilien und andere Vermögenswerte.
- Rentner, die Renten aus dem Ausland beziehen, müssen ebenfalls die Bestimmungen der DBA beachten, um ihre Steuerpflichten klarzustellen und eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Wie wird die Freistellungsmethode angewendet?
Die Freistellungsmethode sorgt dafür, dass Ihre Einkünfte nur im Staat besteuert werden, in dem Sie sie tatsächlich erwirtschaftet haben.
Zahlen Sie als Arbeitnehmer im Ausland bereits Steuern, bleibt Ihr Einkommen im Wohnsitzstaat steuerfrei. So wird eine doppelte Besteuerung effektiv vermieden.
Eine wichtige Besonderheit ist der Progressionsvorbehalt: Ihr steuerfreier Arbeitslohn fließt trotzdem in die Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes ein.
Die Freistellungsmethode ist in vielen Doppelbesteuerungsabkommen verankert und regelt so die steuerliche Belastung grenzüberschreitender Einkünfte.
In der Praxis werden Sie im Wohnsitzstaat von der Besteuerung im Land befreit, in dem Sie die Einkünfte erzielen, und dadurch finanziell entlastet.
Wie wird die Anrechnungsmethode umgesetzt?
Beziehen Sie als in Deutschland ansässige Person Einkünfte aus einem anderen Staat, etwa Staat A, sind Sie zunächst in beiden Staaten steuerpflichtig.
Sie zahlen die Steuer zuerst in Staat A. Diese wird anschließend auf Ihre Steuerlast in Deutschland angerechnet, was Ihre Gesamtsteuerlast verringert.
Diese Regelung ist in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen verankert und enthält spezifische Bestimmungen zur Anrechnung ausländischer Steuern.
Insgesamt bleibt das Steuerbelastungsniveau bei der Anrechnungsmethode höher als bei der Freistellungsmethode, da die Einkünfte in beiden Staaten versteuert werden.
Daneben existieren die Pauschalisierungsmethode und die Abzugsmethode, die jedoch seltener zur Anwendung kommen.
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand-/Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.