Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Für deutsche Unternehmer ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das zentrale Element des betrieblichen Datenschutzes.
Dieser Beitrag erklärt das BDSG im Detail und zeigt, wie Sie es in der Praxis umsetzen.
Was ist das Bundesdatenschutzgesetz?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten in Deutschland.
Es gilt seit dem 25. Mai 2018 und bringt die nationalen Regeln mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Einklang.
Das BDSG betrifft alle öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einschließlich Unternehmen mit Tätigkeit oder Dienstleistungen für deutsche Staatsbürger.
Eckpunkte des Bundesdatenschutzrechts
Der BDSG setzt strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Verarbeitet werden darf nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
Für sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder religiöse Überzeugungen gelten besondere Schutzmaßnahmen.
Ein zentraler Baustein ist das Auskunftsrecht nach § 34 BDSG.
Es erlaubt Einzelpersonen zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über sie speichert, warum, und mit wem sie geteilt wurden. Unternehmen müssen innerhalb eines Monats antworten.
Die §§ 35-37 BDSG regeln zudem das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten.
Sind Daten unrichtig oder nicht mehr nötig, können Einzelpersonen von Unternehmen deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen.
Bundesdatenschutzgesetze und Unternehmen
Das BDSG verpflichtet Unternehmen zu zahlreichen Maßnahmen.
Ihre Datenverarbeitung muss den Bestimmungen des BDSG entsprechen, oft verbunden mit angepassten Datenschutzpraktiken, eingeholter Einwilligung und sicherer Datenspeicherung.
Anfragen von Einzelpersonen müssen Unternehmen schnell und effektiv bearbeiten, häufig über ein eigenes System zur Nachverfolgung.
Für bestimmte Arten der Datenverarbeitung schreibt das BDSG zudem einen Datenschutzbeauftragten vor. Er überwacht die Einhaltung des BDSG und weiterer Datenschutzgesetze im Unternehmen.
Auswirkungen des BDSG auf Unternehmenspraktiken
Verstöße gegen das BDSG können teuer werden.
Bußgelder erreichen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
Solche Verstöße werden häufig öffentlich bekannt und schaden dem Ruf des Unternehmens zusätzlich.
Unternehmen sollten daher Datenschutzmaßnahmen etablieren, die den BDSG-Vorschriften entsprechen.
Dazu zählen Datenschutz-Folgenabschätzungen, ein Datenschutz-Managementsystem und regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
Datenschutzbeauftragter und BDSG
Bestimmte Unternehmen müssen nach dem BDSG einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Das betrifft vor allem Unternehmen, deren Haupttätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten oder der umfassenden Überwachung von Personen liegt.
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung des BDSG und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Unternehmen.
Er ist zudem Anlaufstelle für Datenschutzfragen, für Mitarbeiter ebenso wie für externe Parteien.
BDSG und DSGVO
Das BDSG gilt speziell für Deutschland. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt daneben die allgemeinen Vorgaben für die Datenverarbeitung in der gesamten EU.
Beide Regelwerke ergänzen sich. Unternehmen müssen die Einhaltung beider sicherstellen.
Das BDSG einzuhalten lohnt sich für Unternehmen gleich doppelt.
Es vermeidet rechtliche Konsequenzen und stärkt zugleich das Vertrauen der Kunden in ein verantwortungsvolles Unternehmen.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Praktiken den aktuellen Gesetzen entsprechen, und verankern Sie die BDSG-Regelungen fest in Ihrer Geschäftspraxis.
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand-/Nominee-Konstellationen.
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, zusätzlich regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen lässt sich über geeignete Strukturen Vermögen anhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder durch eine spätere Verlagerung des Wohnsitzes.