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Big Four – die weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Big Four, die weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Deloitte, PricewaterhouseCoopers (PwC), Ernst & Young (EY) und KPMG bilden zusammen die „Big Four“, die vier größten internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Sie bieten Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Rechtsberatung an. Dieser Artikel zeigt, wer die Big Four sind, was sie tun und warum sie für Unternehmer relevant sind.

Deloitte

Deloitte (ehemals Deloitte Touche Tohmatsu Limited) ist gemessen an Umsatz und Mitarbeiterzahl die größte der Big Four. Der Hauptsitz liegt in London.

Das Leistungsspektrum umfasst Wirtschaftsprüfung, Risikoberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Finanzberatung. Besonders bekannt ist Deloitte für seine Expertise bei Fusionen und Übernahmen, Technologie, Digitalisierung und Cybersicherheit.

Dazu kommt branchenspezifische Beratung, etwa in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Einzelhandel, Gesundheitswesen und Technologie.

Deloitte ist in mehr als 150 Ländern tätig und betreut große multinationale Konzerne ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen. Zum Kundenstamm zählen viele Fortune-500-Unternehmen und führende globale Organisationen.

PricewaterhouseCoopers (PwC)

PwC, früher PricewaterhouseCoopers International Limited, ist die zweitgrößte der Big Four. Der Hauptsitz liegt ebenfalls in London.

Das Angebot umfasst Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Transaktionsberatung und Risikomanagement. Bekannt ist PwC vor allem für Compliance, Nachhaltigkeit, Governance und Risikomanagement.

Die Beratungspraxis reicht zudem in Strategie, Operations, Supply Chain Management, Customer Experience und Technologieberatung hinein.

PwC ist in mehr als 150 Ländern tätig und arbeitet mit Unternehmen aller Größen und Branchen zusammen. Zu den Kunden zählen Kleinbetriebe ebenso wie Weltkonzerne und öffentliche Institutionen.

Ernst & Young (EY)

EY, offiziell Ernst & Young Global Limited, hat seinen Hauptsitz ebenfalls in London. Zum Angebot gehören Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Transaktions- und Unternehmensberatung.

EY gilt als Experte für globale Mobilität, internationale Steuerplanung, Transaktionsberatung und Kapitalmarktberatung. Dazu kommen branchenspezifische Lösungen in Kommunikation, Medien, Unterhaltung, Life Sciences, Immobilien und Infrastruktur.

EY ist ebenfalls in über 150 Ländern tätig. Zu den Kunden zählen Start-ups ebenso wie multinationale Konzerne. Besonders stark ist die Präsenz in Schwellenländern, mit maßgeschneiderten Dienstleistungen für Unternehmen, die dort expandieren wollen.

KPMG

KPMG, offiziell KPMG International Cooperative, hat seinen Hauptsitz in Amsterdam. Das Angebot umfasst Wirtschaftsprüfungs-, Steuer-, Unternehmensberatungs- und Rechtsdienstleistungen.

Große Expertise besitzt KPMG in Risikomanagement, Compliance, Wirtschaftsprüfung und Beratung. Hinzu kommen spezialisierte Dienstleistungen für Branchen wie Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Energie, Infrastruktur und Regierung.

Mit Niederlassungen in über 150 Ländern bedient KPMG ein breites Kundenspektrum, darunter kleine Unternehmen, multinationale Konzerne und öffentliche Einrichtungen. Der Fokus liegt zunehmend auf digitaler Innovation, mit Datenanalyse, künstlicher Intelligenz und Blockchain.

Warum sind die Big Four so wichtig?

Die Big Four prägen die Weltwirtschaft und den Geschäftsbetrieb vieler Unternehmen entscheidend mit.

Ihr Leistungsspektrum hilft Unternehmen dabei, sich in komplexen regulatorischen Umgebungen zurechtzufinden, Abläufe zu optimieren und Steuerplanung zu betreiben.

Für Unternehmer bedeuten die Big Four Zugang zu erstklassigem Fachwissen und Ressourcen sowie zu globalen Netzwerken und Geschäftsmöglichkeiten. Ein Start-up auf Wachstumskurs profitiert davon ebenso wie ein etabliertes Unternehmen auf der Suche nach optimierten Abläufen.

Die Dienste dieser Unternehmen kommen allerdings häufig mit höheren Kosten. Kosten und Nutzen sollten Sie deshalb sorgfältig abwägen.

Für manche Unternehmen ist eine kleine Beratungsfirma oder ein spezialisierter Dienstleister die kostengünstigere Option.

Die Big Four bleiben die führenden Anbieter professioneller Dienstleistungen und prägen die Weltwirtschaft entscheidend mit.

Ihr Fachwissen und globales Netzwerk unterstützen Unternehmen jeder Größe in einer zunehmend komplexen Geschäftswelt. Für viele Unternehmer ist die Partnerschaft mit einem der Big Four eine Investition in nachhaltiges Wachstum und Erfolg.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheidenden Ausnahmen führen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben, etwa bei mittelbarer Beteiligung oder Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu meist Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

In vielen Fällen ist es möglich, über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.