Steuern auf Dividenden - Die besten Wohnsitz Länder mit keiner oder geringer Besteuerung von Kapitaleinkünften
Dividenden aus dem Ausland unterliegen vor Ort der Quellensteuer.
Ein Teil dieser Steuer lässt sich aber zurückholen. Die Erstattungshöhe richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellenstaat.
Manche Länder senken den Satz für Privatpersonen auf null. Eine Ansässigkeitsbescheinigung ermöglicht die Begrenzung oder Befreiung von der ausländischen Quellensteuer.
Kroatien, Österreich, Rumänien, die Slowakei und Spanien befreien auf diesem Weg von der Quellensteuer. Brasilien verlangt ohnehin keine Steuer von ausländischen Investoren.
Zusätzlich zur Quellensteuer wird bei ausländischen Dividendenerträgen auch die deutsche Abgeltungssteuer fällig. Die Dividende wird damit zunächst doppelt besteuert.
Bis zu einer bestimmten Höhe lässt sich die ausländische Quellensteuer mit der deutschen Abgeltungssteuer (ASt) verrechnen. In den USA liegt die Quellensteuer bei 30%, angerechnet werden davon 15%.
Jeder Quellenstaat legt den Quellensteuersatz auf Kapitalerträge selbst fest. Eine Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern zeigt die nationalen Quellensteuersätze auf Dividenden aller DBA-Staaten, für unbeschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt in Deutschland, die Dividenden oder Zinsen aus anderen Staaten erhalten.
Verluste lassen sich mit Gewinnen verrechnen.
Eine Stempelsteuer auf jede Transaktion erhebt Deutschland bisher nicht.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
Mehr über uns
Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen sowie regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen in Betracht.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.