Steuern auf grenzüberschreitende B2B-Geschäfte
Kauft oder verkauft Ihr Unternehmen Waren und Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, liegt ein grenzüberschreitendes B2B-Geschäft vor.
Dabei stellt sich sofort die Frage nach der umsatzsteuerlichen Behandlung. Dieser Artikel erklärt die Regelungen, die Sie dazu kennen sollten.
Umsatzsteuer beim Handel mit Waren
Warenlieferungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Mitgliedstaaten gelten als innergemeinschaftliche Lieferung und sind steuerfrei. Der Käufer berechnet die Umsatzsteuer nach den Regelungen seines eigenen Landes und zahlt sie dort ans Finanzamt.
Anerkannt wird das nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Ware wurde in einen anderen Mitgliedstaat geliefert.
- Der Käufer ist ein Unternehmen und die Ware wurde zur geschäftlichen Nutzung erworben.
- Der Abnehmer unterliegt beim Käufer in einem anderen Mitgliedstaat der Regelung zur Umsatzsteuer und erfordert eine Umsatzsteuer-ID-Nummer.
- Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen eine Umsatzsteuer-ID-Nummer besitzen, die auf der Rechnung vermerkt wird.
- Der Verkäufer muss eine fristgerechte zusammenfassende Meldung abgeben.
Umsatzsteuer beim Handel mit Dienstleistungen
Dienstleistungen zwischen Unternehmen werden am Sitz des Käufers besteuert, anders als Leistungen an Privatpersonen.
Bei Dienstleistungen an einem Grundstück ist stattdessen das Land steuerpflichtig, in dem das Grundstück liegt. Bei Veranstaltungen gilt das Land, in dem die Veranstaltung stattfand.
Rechnungen bei steuerfreien Lieferungen
Steuerfreie Lieferungen ins Ausland verlangen zusätzliche Angaben auf der Rechnung. Nötig sind die eigene Umsatzsteuer-ID-Nummer und die des Käufers, ausgestellt von unterschiedlichen Mitgliedstaaten, damit eine innergemeinschaftliche Leistung vorliegt.
Ein Hinweis auf die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gehört ebenfalls auf die Rechnung.
Je nachdem, ob Sie ins Ausland kaufen oder verkaufen und ob es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt, gelten unterschiedliche Regelungen.
Beim Verkauf von Waren dürfen Sie auf Ihrer Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Tun Sie dies fälschlicherweise doch, müssen Sie die Steuer ans Finanzamt weiterleiten.
Voraussetzung für ein innergemeinschaftliches B2B-Geschäft
Beide Unternehmer müssen für einen Handel zwischen zwei Staaten eine gültige Umsatzsteuer-ID-Nr. besitzen. Kleinunternehmer können diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Nach Erhalt dieser Nummer sind sie auch zur Voranmeldung der Umsatzsteuer verpflichtet.
Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
Eine grenzüberschreitende Leistung bietet grundsätzlich auch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.
Dafür muss die Umsatzsteuer-ID-Nummer des Ziellandes auf der Rechnung angegeben sein, und die Ware muss sich letztlich auch in diesem Land befinden.
Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen
Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:
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Häufige Fragen
Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:
Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?
In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen!
Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?
Ja. Eine Anzeigepflicht kann unabhängig davon bestehen, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.
Entscheidend sind Beteiligung/Einfluss und ggf. wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, können mitunter zu entscheindenden Ausnahmen führen.
Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?
Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben(mittelbare Beteiligung, Treuhand-/Nominee-Konstellationen etc.).
Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?
Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen zusätzlich steuerstrafrechtliche Konsequenzen sowie regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen in Betracht.
Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?
In vielen Fällen ist es möglich über geeignete Strukturen Vermögen anzuhäufen und erst im Ausschüttungsfall oder durch spätere Verlagerung des Wohnsitzes Steuervorteile zu erzielen.