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Auswandern: Was Sie beachten sollten

Auswandern: Was Sie beachten sollten

Eine Auswanderung verändert mehr als die Postanschrift. Steuerpflicht, Sozialversicherung und oft auch die erbrechtliche Situation verschieben sich mit dem Wohnsitz.

Wer das vorher klärt, spart sich Ärger mit dem Finanzamt im Nachhinein.

Die Wahl des Ziellandes

Das Zielland entscheidet über Steuersatz, Lebenshaltungskosten und Aufenthaltsrecht gleichermaßen.

Berufliche Perspektiven, Klima oder Lebensqualität können den Ausschlag geben.

Entscheidend ist nur, dass das Land zu den eigenen Plänen passt, nicht umgekehrt.

Rechtliche Aspekte

Visa- und Aufenthaltsbestimmungen entscheiden, ob eine Auswanderung überhaupt möglich ist.

Dazu kommen die Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen, Regeln zur Einreise von Haustieren und zur Mitnahme von Vermögenswerten.

Wer sich frühzeitig informiert, vermeidet böse Überraschungen kurz vor dem Umzug.

Finanzielle Aspekte

Der Umzug selbst kostet Geld, der Lebensunterhalt im Zielland ebenso.

Dazu kommen die Absicherung für Krankheit und Alter sowie steuerrechtliche Fragen, die von Land zu Land unterschiedlich geregelt sind.

Sprache und Integration

Ohne Sprachkenntnisse stößt man im Alltag schnell an Grenzen.

Ein Sprachkurs vor der Abreise zahlt sich meist aus, ebenso ein offener Blick auf die neue Kultur.

Eine Auswanderung sollte gut geplant sein

Zielland, Recht, Finanzen und Sprache entscheiden gemeinsam über eine gelungene Auswanderung.

Ein unverbindliches Erstgespräch mit einem Experten klärt offene Fragen und zeigt mögliche Risiken früh.

Unser Service für Sie

Wir begleiten Auswanderungspläne von der ersten steuerlichen Einschätzung bis zur Umsetzung.

Ein Erstgespräch zeigt, welche Lösung zu Ihrer Situation passt.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja, die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das betrifft etwa mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es, Vermögen zunächst steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder bei einer späteren Verlagerung des Wohnsitzes.