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ausländische Kapitaleinkünfte

Erklärung ausländischer Kapitaleinkünfte in der deutschen Steuererklärung

Kapitalanleger mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland können ausländische Quellensteuer auf ihre deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen. Das funktioniert auch rückwirkend, für mehrere Jahre.

Bei US-amerikanischen Aktien gilt eine Ausnahme, hier ist vorab ein Antrag auf Reduzierung der Quellensteuer nötig.

Ausländische Kapitalerträge gehören in die Anlage KAP der Steuererklärung. Bereits angerechnete Quellensteuern werden dabei berücksichtigt, ebenso noch nicht angerechnete, aber anrechenbare Beträge.

Angerechnet wird die Quellensteuer nur gegen Nachweis, durch Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung.

Der Anleger muss zudem Höhe der Einkünfte, Höhe der einbehaltenen Quellensteuer sowie Art, Zeitpunkt und Herkunft der Einnahmen belegen.

Großbritannien und Südafrika etwa erheben auf Dividenden und Zinsen ausländischer Anleger gar keine Steuern.

Trotzdem prüft das Finanzamt jeden Einzelfall gesondert, ob und in welcher Höhe tatsächlich ausländische Quellensteuer angefallen ist und eine Anrechnung erfolgen darf.

Erfahren Sie Wahrheit über Vor- und Nachteile von Auslandsstrukturen

Sehen Sie sich gerne die folgenden Präsentation an:

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Häufige Fragen

Wichtige Informationen zu den häufigsten Fragen:

Muss ich als in Deutschland steuerpflichtige Person die Gründung / Beteiligung an einer Auslandsgesellschaft angeben?

In vielen Fällen ja, insbesondere bei Beteiligung, Organstellung oder wirtschaftlicher Kontrolle.

Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände, nicht nur die formale Struktur. Stiftungen können hier Abhilfe schaffen.

Gilt die Anzeigepflicht auch, wenn noch keine Gewinne ausgeschüttet wurden?

Ja, die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob bereits Ausschüttungen erfolgt sind.

Entscheidend sind Beteiligung, Einfluss und gegebenenfalls wirtschaftliche Berechtigung. Stimmrechte, die Stiftungen halten, führen mitunter zu Ausnahmen.

Muss ich auch Strukturen über Holding, Stiftung oder Treuhand angeben?

Häufig ja, sofern Ihnen die Gesellschaft wirtschaftlich zuzurechnen ist oder Sie maßgeblichen Einfluss ausüben. Das betrifft etwa mittelbare Beteiligungen sowie Treuhand- und Nominee-Konstellationen.

Welche Folgen drohen bei Nichtangabe einer Auslandsgesellschaft?

Je nach Sachverhalt drohen Bußgelder wegen Pflichtverletzungen. Bei Steuerverkürzung kommen steuerstrafrechtliche Konsequenzen hinzu, dazu regelmäßig Nachzahlungen und Zinsen.

Wie kann ich steuerneutral Vermögen vermehren?

Geeignete Strukturen erlauben es, Vermögen zunächst steuerneutral anzuhäufen. Steuervorteile entstehen dann erst im Ausschüttungsfall oder bei einer späteren Verlagerung des Wohnsitzes.